Wer geht denn jetzt mit dem Hund raus? Und wie lange bist du außer Gefecht gesetzt?
Beiträge von Junimond
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Echt witzig hier
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Nein, nicht gut.
Dieses angeführte Gesetz bezieht sich auf das Verbringen oder die Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz - HundVerbrEinfG)Das hat mit dem vom TS geschilderten Fall mMn. nichts zu tun.
Du hast keine Ahnung
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Nein, ist kein Hausfriedensbruch: sie haben sich mit der Gefahrenabwehrkonstellation durchaus rechtlich abgesichert.Hast du für diese Behauptung eine Quelle ?[/quote]
Lies mal die Hundeverordnung .- ist seid über 10 Jahren so, dass die Unverletzbarkeit der Wohnung für Hundehalter nicht mehr gültig ist.
Erschreckend, dass es so viele Hundehalter anscheinend garnicht mitbekommen haben
Lesen kannst du es z.b. hier - http://www.ra-kotz.de/kampfhunde.htm (wohlgemerkt, bezieht sich nicht ausschließlich auf Soka, sondern in NRW gilt es auch für 40/20 Hunde)
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Warum möchte ich jetzt nur fast wetten, dass dabei rauskommt, dass der Hund eingeschläfert werden mußte?
Aber natürlich, es kann ja nicht sein, dass man einfach den Hunden zu viel zu mutet
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Sagt mal, habt ihr die ganzen Jahre gepennt?

Was glaubt ihr denn, warum so viele Soka Halter damals auf die Straße gegangen sind? Ja, weil Hundehalter ihre Rechte entzogen bekommen haben.
Aber klar, solange man keinen Soka hat, fühlt man sich auf der sicheren Seite, ist es aber im Zweifelsfall eben nicht, wenn es den Behörden gerade mal einfällt.
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mal eben ne andere sache....die haben deine wohnung einfach so betreten?dass würde ich wenn du dich an die presse wendest mal mit reinbringen, dass ist hausfriedensbruch!
Leider falsch.
Im Rahmen der Hundeverordnungen ist leider für Hundehalter die Unverletzbarkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) aufgehoben worden. Im Gegensatz zu Straftätern, wo man außer bei Gefahr im Verzug einen Durchsuchungsbefehl braucht um deren Wohnung zu betreten, haben Hundehalter da die A... Karte
Sollte sich jeder Hundehalter mal ganz bewußt machen
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Es geht, so wie ich es verstanden habe, nicht um die Hundesteuer sondern um den Sachkundenachweis. Und Hunde halten darf nur jemand (ab einer gewissen Größe und Gewichtsklasse) der nachweisen kann, Sachkunde zu haben.Ich habe es so verstanden, dass der Versicherungsnachweis gefehlt hat.
Bei deiner Ausführung würde ja der Nachweis, dass die ganzen Jahre Hundesteuer gezahlt worden ist, als Nachweis für die Sachkunde ausreichen. Da man lediglich, ich glaube 3 Jahre einen Hund über 40/20 gehalten haben muß um als Sachkundig zu gelten
Und mal ganz davon abgesehen, sollte man eigentlich annehmen, dass jemand, der als Hundetrainer ausgebildet ist, doch wohl als Sachkundig gelten sollte.
(Wobei vor zig Jahren zu Anfang der Verordnungen mein Tierarzt auch aufgefordert wurde für das Halten seines Bullmastiff eine Sachkundeprüfung nachzuholen.)
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Es wurde eine Ordnungsverfügung zur Gefahrensabwehr gegen mich verhängt und mein Hund beschlagnahmt.
Morgen früh um acht werde ich die Versicherungspapiere nachreichen können. ( Die liegen bei meiner Familie und mussten erst per Postweg mir zugesendet werden )
Viele Grüße!Beschlagnahme weil du die Versicherungspapiere nicht da hattest?
Ohne vorher eine Schriftliche Aufforderung dazu bekommen zu haben?
Kann ich mir echt nicht vorstellen. Falls es wirklich so ist, dann würde ich auch Theater machen
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Wollte ich auch gerade zitieren
