Alles anzeigenJoa wenn man gelesen hätte würde man wissen dass die Wohnungssituation nur semiwichtig ist … 1. oder 5. Stock , mit oder ohne Aufzug, mit oder ohne Garten ist eigentlich völlig schnuppe.
So semiwichtig ist das nicht.
Auf die Frage, ob der Hund in der Wohnung überhaupt vom Vermieter erlaubt sei, wurde nicht eingegangen.
Es gibt nicht wenige Vermieter, die die Haltung ab einer gewissen Größe verbieten.
Weiterer Punkt- der TE ist das Fahren mit dem Fahrstuhl alle 20 min zuviel.
Wirklich so unwichtig?
Das hat aber mit der Besitzerin und nicht mit der Wohnung zu tun. Man kann Problemlos Gebrauchshunde ohne Haus mit Garten halten …
