Und da würde es mich schon durchaus interessieren wie der genaue Sachverhalt und die Begründung des Richters, der bei der Verhandlung deines Bekannten zugegen war,ausgesehen hat.
Ich habe ausserdem geschrieben das man sehr wohl ein Problem bekommen kann,wenn ein Einbrecher allen ernstes dich verklagt weil der Hund gebissen hat unserem bekannten richter so ein Fall aber noch nicht hier zu Ohren gekommen ist.
Natürlich gibt es immer einen Ermessensspielraum. Wie gesagt,wenn jemand bei mir einbricht und mich auch noch angreift und Hund langt zu,zählt das unter Notwehr.Sollte der Hund unadäquat reagieren und den Menschen auseinander nehmen,sieht die Lage wieder etwas anders aus.
Bricht hier bei mir jemand ein ob Garten oder Haus und Hund stellt die Person und langt evtl. auch zu kann mir erstmal auch keiner was,es sei denn der Einrecher zeigt mich an,dann kommt es halt zum Prozess.
Ich selber kenne von meinem Züchter einen Fall,wo ein Ehepaar mit Hund und Womo unterwegs war.Ehepaar ist essen gegangen und ins Womo wurde eingebrochen.
Der Einbrecher wurde von der Hündin,die im Womo saß,an die Wand genagelt.Der kam keinen cm vorran.Die Hündin hielt ihn in Schach bis die Polizei eintraf,das Hundchen lobt und den Typen mitnahm.Es gab keine Konsquenzen.