Moin,
das Jagdrecht ist in Deutschland mit dem Besitz an Grund und Boden verbunden, wer ausreichend Land besitzt hat auch das Jagdrecht darauf. Um es ausüben zu können braucht`s einen Jagdschein, damit sicher gestellt ist, das der Betreffende auh Kenntnisse aller Art hat, die es braucht.
Wer sein Jagdrecht nicht in Anspruch nimmt, verpachete seine Jagdrechte - diese Jäger haben also eine Jagd, sie zahlen dafür (manchmal sehr viel) und haben alle Jagdrechte und Nutzungsrechte am vorhandenen Wild, kommen für Schäden auf und kümmern sich um Fauna und Flora und in Notzeiten darum, das alle Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, diese gut überstehen.
Dann gibt es noch sog. Begehungsscheine, das sind oft junge Jäger, die im Revier mithelfen und dafür das ein oder andere Stück schießen dürfen, nach Absprache mit dem Revierinhaber.
Und dann gibt es so einige Rechte, mach darf nur im eigenen Revier jagen, das Wild gehört einem nur, wenn man es im eigenen Revier erlegt, fällt es z.B. tod auf die andere Seite der Grenze muss ich den zuständigen Revierinhaber verständigen - rein Rechtlich..... ich darf mit Hunden (Brackenjagd) nur in zusammenhängenden großen Revieren über 1000 ha jagen und all solche Dinge mehr. Ich darf nicht in private Gärten gehen und dort Kaninchen schießen, aber meinen herein gefallenen Fasan darf ich holen. Hunde und Katzen unterliegen bestimmten Schutzbedingungen, Gesellschaftjagden auch. Ich darf nicht innerhalb von Ortschaften jagen gehen.... das ist alles gesetzlich geregelt.
Ansonsten, ja, alles Land, das nicht anders ausgewiesen ist, darf bejagt werden - aber - nur von denzuständigen Revierinhabern und deren Gehilfen. Gehe ich, mit einem Jagdschein meines Revieres also ins Nachbarrevier - dann wildere ich und das ist ein Straftatsbestand.
Grüßle
Sundri