Moin,
dem ist nicht hinzuzufügen, außer, ja auch Jäger dürfen das tun, sofern sie in dem betreffenden Revier Jagdinhaber bzw. verantwortliche Pächter sind oder einen Begehungsschein besitzen und dazu befugt sind.
Wie im Film gesagt, der Hund muss beim Wildern "erwischt" werden, hier in Niedersachsen ist das aber auch der Fall, wenn der Hund sich außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters befindet und fern von diesem sucht und stöbert. Fern heißt schon - eine deutliche räumliche Trennung, das sind dann auch deutlich mehr als 30 mtr. um den Menschen herum.
Ich kenne allerdings keinen Jäger der einfach so auf Hunde schießt oder leichtfertig damit umgeht, leichtfertig droht - durchaus, aber das ist eine andere Geschichte.
Sundri