Beiträge von Estandia

    Gute Frage :D

    Ich glaub, ich würde den Grundgehorsamskurs mitmachen, auch wenn der Hund schon ne gute Grundlage hat. Trainieren in der Gruppe, Warten während andere Hunde trainieren, generelle Platzarbeit - kann man so eigentlich schön festigen und vllt. noch manch andere gute Idee mitnehmen.
    Im Falle des "schwereren" Kurses könnte es passieren, dass dein Hund etwas noch nicht (gut) kann, dann kämst du vielleicht in Stress und müsstest mehr nacharbeiten oder mehr parallel üben.
    Aber die Trainerin sollte eigentlich beim Erstgespräch sehen, ob der Hund soweit ist und ob er gut in diesen oder jenen Kurs passt. Aber wie gesagt, ich würd den "leichteren" Kurs nehmen, gerade in Anbetracht dass ja die Blödelphase (erst) noch kommt :D

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    Spätestens an der Stelle wäre das ja wohl die absolute Frechheit den Hundehaltern Auflagen zu verpassen, BEVOR jemals irgendwas passiert ist. Eine Belehrung ließe man sich ja noch gefallen, aber Auflagen? Auf welcher Grundlage? Vorverurteilung? Und nochmals, mit welcher Berechtigung dürfen Leute gezwungen werden, ihren Hund Situationen auszusetzen, denen sie ihn nie freiwillig aussetzen würden. Ich nehme einen Hund der Kinder nicht mag, nicht mit in eine Schule, einen Hund, der in der Stadt nicht klar kommt, nicht mit in eine Stadt. Das von einem Hund zu verlangen, grenzt an Tierquälerei. Dieser Schein ist doch nur eine Möglichkeit Geld zu machen - ich verstehe nicht, wie manche so blind nach sowas rufen können.

    Dein(e) Hintergrundgedanke(n) in allen Ehren - aber es geht doch nicht darum den Hund tierschutzrelevanten Situationen auszusetzen :???: Mal ganz angesehen davon, dass der Prüfer genau wie der Halter dem TSchG unterliegt... Es geht darum, ob der Halter in der Lage ist, den Hund in einer normalen, alltäglichen Situation zu händeln - ob der Halter außerhalb der Prüfung den Hund von allem Bösen fernhält interessiert doch den Prüfer nicht.

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    War eben mit Pedro draußen ... Pedro macht seinen Haufen, ich grabe in meiner Tasche nach der Tüte und gucke mich derweil um, ob irgendjemand kommt mit dem er nicht verträglich ist. Kommt doch tatsächlich ein anderer HH und schnautzt mich an, "sie brauchen gar nicht so gucken ob jemand kommt, machen sie gefälligst die Schxxx von ihrem Hund weg. ..."

    Auf so einen Satz warte ich ja auch noch :fies: in unbekannten Gegenden guck ich immer wo ein Mülleimer sein könnte :pfeif:

    Wer Hunde und Menschen gefährdet fliegt raus. Mir wäre es zu riskant und ich würde dem Herren dringend raten, sich mit einem derart unhöflichen Hund doch bitte an einen kompetenten Trainer zu wenden und einen großen Bogen (jedenfalls vorläufig) um mich und/oder die Gruppe zu machen.

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    ...was macht man bei in nem Hundeführerschein dann mit nem Hund, der bei Sichtung von fremden Hunden abgeht wie Luzie, aber wo der Besitzer kräftemäßig gut in der Lage ist ihn zu halten und sagt, er gehe nie ohne Leine und Maulkorb mit ihm raus und lässe ihn nur auf eingezäuntem Gelände mit bekannten Hunden laufen?


    Der würde sehr wahrscheinlich bestehen ABER nur Stufe 1 (mit Leine)

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    Oder mit einem Hund der jagt wie nix gutes, sich beim ableinen sofort auf die Suche nach Spuren macht und dann nicht mehr abrufbar ist... und der deswegen laut Besitzer nur an der Schleppleine, im Garten und auf nem Hundeauslauf laufen gelassen wird?


    Den Praxisteil würde der nicht bestehen. Jedenfalls nicht in der Stufe 2 (ohne Leine).


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    Bestehen lassen, weil da Hund unter Kontrolle ist?


    Ich meine es geht um "sichere Führung in der Gesellschaft." Ich weiß nich wie es da in Sachen "auf dem eigenen Grundstück" aussieht.


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    Nicht bestehen lassen?
    Und was machste dann mit dem Hund? Ab ins TH?
    Amtlich angeordnet Hundeschule bis zum Beseitigen des Problems & Bestehen des Scheins? Oder was?


    Gute Fragen. Je nachdem was man sich durch diesen Schein erarbeitet/erarbeiten könnte, müssten (vorläufig) Einschränkungen "verhängt" werden. Und wenn der Halter und der Hund damit leben können - was solls. Wenn es dadurch nicht mehr Einschränkungen gibt, als ohne Schein.

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    Sicher, das ist richtig aber wenn alle vier Hunde pöbeln wäre es schon hilfreich wenn man immer das gleiche tut. Ich hab das hier auch, meine Nachbarin geht mit ihrem Hund immer weiter und ich erstmal um die Ecke. Das ist sehr praktisch und wir brauchen nicht streiten


    Soll sich doch jeder aus dem Weg gehen wie er mag und kann, aber doch nicht aufgrund des GEWICHTES :???: Was lernt denn der Halter des großen oder schweren Hundes dabei? Wenn das abgesprochen ist und man sich kennt, kein Ding. Bei uns isses leider so, dass sich die Halter ganz schnell was drauf einbilden, wenn andere ihnen aus dem Weg gehen.

    Stimmt das mit den "mind. 5 Einzelstunden" eigentlich oder war das hypothetisch? Ich hab irgendwo den Faden verloren :ops:

    Ich finde, für Berlin, gibt es aktuell zu wenig Anreiz den Schein überhaupt zu machen. Wenn der Pflicht werden sollte, dann fände ich eher sowas sinnvoll, wie eine vorherige KOSTENLOSE Informationsveranstaltung des BHV oder IBH oder wie sie alle heissen, wo man sich darüber informieren kann wie diese Prüfung ablaufen wird, wo man sie ablegen kann, wo man evtl. genau dafür trainieren kann etc. pp. Teilnahmebestätigung, fertig aus. Tschüss bis zur Prüfung :D
    Leute dazu verdonnern nochmals "mind. 5 Einzelstunden" ausschließlich für dieses Training bei einer womöglich noch empfohlenen HuSchu nachzuweisen, finde ich, ääääh, kontraproduktiv. In der Prüfung zählt das Ergebnis, nicht der Weg, der Gehorsamsteil ist nur Dressur, die kann ich doch überall trainieren :???:

    Ich find ja, dass der HALTER entscheidet, ob er es dem pöbelndem Gegenüber einfach(er) macht und freiwillig die Seite wechselt und nicht das Gewicht des oder der Hunde, die man an der eigenen Leine hat ausschlaggebend ist :roll:
    Es sollte doch im Sinne eines Jeden sein, so wenig Reibung wie möglich zu verursachen. Da arbeite ich doch an mir selbst und dem Problem, als dass ich darauf hoffe oder vielleicht sogar bestahe, dass andere für mich aus dem Weg gehen :???: