Beiträge von Wakan

    Was wäre wenn? Nein, wäre mein Sohn bei mir würde er jeder Kreatur mit Hochachtung begegnen oder selbst durch die Hölle gehen. Ganz kompromisslos.

    In dieser Situation hätte ich die Eltern ganz sicher dermaßen rund gemacht, dass sie sich ihre Kinder gekrallt hätten und heulend von dannen gezogen wären.
    Die Kinder rund zu machen, wenn Du das denn so intensiv gemacht hast, bringt wohl nichts. Wenn die Eltern keine Achtung vor dem Leben vermitteln, woher sollen sie es wissen, lernen?
    Deinen Zorn verstehe ich aber nur zu gut.

    Gruß
    Wakan

    Zitat

    Warum ist dein kein Tierheim bereit diesen fünfjährigen Rüden zu übernehmen?

    Liebe Grüsse,
    Björn

    Tatsächlich keinen Platz, kein Geld, kein geeignetes Personal, keine Lust weil schwer vermittelbar. Keine Ahnung.

    Die Wahrheit erfährt man fast nie. Die Tierheime nicht, warum der Hund tatsächlich abgegeben wird und die Interessenten auch nicht- aus den unterschiedlichsten Gründen.

    Ich habe abgelehnt weil wir noch mehr Tieren nicht gerecht werden können. Ist jetzt schon schwer. Die anderen- don't know.

    Gestern rief mich eine Junge Frau an. Auf ihren Anruf war ich schon durch einen Tiergnadenhof vorbereitet worden, der allerdings nicht helfen kann.
    Diese Frau hat einen Golden Retriever, einen etwa fünfjährigen unkastrierten Rüden, der zumindest mit fremden Rüden völlig ungenießbar ist. Sie hat sich kürzlich von ihrem Freund getrennt, ist hoch schwanger und wohnt zur Zeit bei einer Freundin die ebenfalls ein Kleinkind hat. Sie steht nun wenige Tage vor der Geburt und der Exfreund hat sich inzwischen nach Ex- Jugoslawien abgesetzt. Seit Wochen sucht sie privat nach einem Platz für den Hund und klappert die Tierheime ab. Niemand kann und will ihn nehmen.
    Was soll die Frau machen? Den Hund aussetzen und sich strafbar machen? Den Hund am Tierheim anbinden? Was?
    Wir können den Hund beim besten Willen nicht nehmen. Deshalb bat ich die Frau mir ein Foto und genaue Angaben zu dem Hund zu mailen, damit ich ihn veröffentlichen kann. Vielleicht findet sich ja sogar unter den Foris ein Platz für den Hund.

    Seit dem Gespräch mit der Frau stelle ich mir immer wieder die Frage, was wir selbst denn tun würden, müssten wir hier raus. Sei es das das Objekt verkauft werden sollte und wir das Geld nicht hätten, sei es eine längere Arbeitslosigkeit, ein Sturmschaden, das ein Baum umstürzt und in eine tragende Wand stürzt, irgendwas. Man steckt ja nicht drin.
    Was würde mit unseren Tieren passieren? Von unseren Hunden sind nur zwei überhaupt vermittelbar, von den Katzen überhaupt keine. Darunter sind sieben Freigänger die sich von keinem Menschen anfassen lassen. Die Wohnungskatzen sind Infektionsträger. Ein Tierheim könnte sie auch dann nicht aufnehmen, wenn es wollte. Der Großteil der Katzen müsste also sofort eingeschläfert werden und von unseren 11 Hunden würden mindestens 9 Hunde das Tierheim nie wieder verlassen. Dazu käme noch, dass kein Tierheim im Landkreis über die notwendigen Kapazitäten verfügt. Die Gruppen würden zwangsläufig auseinander gerissen. Für die Tiere wäre das die Apocalypse.
    Natürlich bin ich vielen Organisation im Tierschutz schon auf die Füße getreten und bekannt wie ein bunter Hund. Im Allgemeinen würde man unsere Tiere schon deshalb nicht aufnehmen, weil sie von mir kämen. Die Gelegenheit wäre einfach zu günstig. Aber selbst wenn wir Tierheime finden würden die unsere Tiere nehmen würden und könnten, im Falle einer Katastrophe wie oben beschrieben, könnten wir die Abgabegebühren vermutlich überhaupt nicht bezahlen.
    Also. Was sollten wir dann tun? Die Tiere irgendwo anbinden, die Impfpässe und umfangreiche Beschreibungen der Tiere beilegen und das Veterinäramt verständigen? Abgesehen von der Strafbarkeit wäre unser ganzer Lebensinhalt zum Teufel. Niemand würde uns mehr zuhören und im Tierschutz bekämen wir nie wieder ein Bein auf den Boden.
    Eine andere Möglichkeit wäre, mit den Tieren praktisch im Freien zu campieren. Dann würden sich aber zwangsläufig in kürzester Zeit Zustände ergeben, wie man sie in Eberswalde (die 231 Hunde) vorgefunden hat. Dann wäre der Tierschutz bestimmt schnell zur Stelle, würde die Presse mitbringen, die Tiere auf zig Heime verteilen, etliche von ihnen umgehend einschläfern und über den Medienrummel noch reichlich Spendengelder für die gute tat kassieren. Ganz ähnlich wie in Eberswalde. Die Hunde sind auch verteilt worden und standen schon zwei Wochen nach der Aktion zur Vermittlung. Allein meine Erfahrung sagt mir, dass aber bestimmt ein Drittel dieser Tiere völlig unvermittelbar ist und bleiben wird. Was ist mit denen?
    Tierschutz ist ein verdammt unfaires und mieses Geschäft.

    Wäre so etwas nicht ein wichtiges Tierschutzprojekt? Eine Organisation die sich speziell um Notlagen wie die der jungen Frau, um Fälle wie Eberswalde oder um Tierheime und Gnadenhöfe die aufgeben müssen kümmert.

    Wer mäkelt denn an Dir rum?

    Du hast gefragt und eine Auskunft vom Vetamt bekommen. Damit warst Du rechtlich auf der sicheren Seite. Jetzt möchte das Vetamt etwas anderes. Gut, Du legst die Prüfung ab und bist wieder auf der sicheren Seite.

    Manch anderer denkt aber, die gesetzlichen Regelungen träfen auf ihn nicht zu und fragt erst garnicht. Damit kann er Glück haben, aber auch schwer auf die Nase fallen.

    Das ist bis jetzt die Kernausage.

    Allerdings verstehe ich die Haltung derer nicht, die sich hartnäckig weigern einzusehen, das entsprechende Gesetze auch für sie gelten. Den Sachkundenachweis sollte im Prinzip jeder machen der im Tierschutz direkt mit Tieren umgeht. Wissen tut weh, Unwissen tut aber vielleicht anderen weh.

    Nun, dann hat man in Ennepetal eine neue Vorgehensweise beschlossen. An dem Tierschutzgesetz und der Durchführungsverordnung zum TSG, übrigens beides Bundesrecht und somit durch Städte und gemeinden nicht zu beeinflussen, hat sich nichts geändert.

    Ich persönlich wollte 2000/2001 in Düsseldorf ein Tiertaxi für Tierschutzvereine anbieten. Also Hundetransporte von TH zu TH, von Abgabe Ort nach X unsw. Das hätte aus terminlichen Gründen erfordert das gelegentlich der eine oder andere Hund für ein bis zwei Tage bei mir geblieben wäre. Es ging dabei zwar in erster Linie um Listenhunde, aber das betraf das Gefahrenabwehrgeset bzw. die einzelnen Landeshundeverordnungen und Gesetze. Nicht das Tierschutzgesetz.
    Ich erkundigte mich schriftlich nach den Voraussetzungen. Ergebnis: Sachkundenachweis nach §11 TSG, gesonderter abschließbarer Raum, nochmal ein Pol. Führungszeugnis obwohl das wegen meiner eigenen (Kampf)Hunde schon vorlag. Zwei Tage Später stand der Außendienst des Ordnungsamtes vor der Tür und wollte schonmal die Räume sehen- dann plötzlich doch nicht, wegen der Hunde.
    Sechzig (60) Kilometer zwischen Ennepetal und Düsseldorf und trotzdem zwei völlig unterschiedliche Handhabungen der Vetämter betreffend des selben Gesetzes.
    "MUSS NICHT" ist daher schlicht und ergreifend falsch.

    Gruß
    Wakan

    Darf ich da berichtigen Hundebande?
    Es ist einfach so, dass es im Ermessen der Veterinärämter liegt, ob der Sachkundenachweis notwendig ist/verlangt wird oder nicht.
    Wenn der TSV aber nicht über diesen Umstand informiert, oder schlimmer, als unwahr bezeichnet, fragen die Pflegestellen ganz unabhängig ihrer Kompetenz, überhaupt nich nach.

    So könnte man z.B. mal darüber nachdenken, warum eine mir bekannte Frau aus dem Großraum Düsseldorf in ihrem Privathaushalt eine offiziell genehmigte Pflegestelle betreibt, eine andere Frau die sehr eng mit dieser Pflegestelle zusammenarbeitet aber behauptet, dass laut persönlicher Information aus dem Umweltministerium (Düsseldorf Frau Bärbel Höhn), dieser Sachkundenachweis überhaupt nicht notwendig sei? Sieht man einmal davon ab das es Frau Höhn überhaupt nichts angeht wie das Vetamt diese Frage handhabt und ganz sicher keine verbindliche Rechtsauskunft erteilt.

    Jedenfalls wird das Pflegestellennetz in Deutschland in den nächsten Jahren ausgesprochen übersichtlich werden.

    Ach ja Hundebande. Mal ehrlich. Hat Dir jemals jemand etwas über die Rechtssituation informiert oder hast Du selbst mal nachgefragt ob und was Du beachten musst? So weit ich informiert bin arbeitest Du mit verschiedenen Vereinen zusammen bzw. für diese. War auch nur bei einem einzigen dieser Vereine mal von §11 TSG auch nur die Rede?
    Und genau das ist das Problem. Die einen informieren sich überhaupt nicht und die, die Informationen haben die ihnen nicht in dem Kram passen, schweigen sie tot oder verneinen sie sogar.

    Zitat

    Hallo Wakan,

    klasse erklärt... ist aber auch wieder was anderes als der Sachkundenachweis, den man in NRW braucht um einen 20/40 Hund zu halten?

    ächz... wer denkt sich den ganzen Mist eigentlich aus?

    liebe Grüße

    Ella

    Ich halte das keineswegs für "Mist". Wenn jemand Tiere behandelt, therapiert, vermittelt,, versorgt, importiert, züchtet unsw. sollte schon wissen was er tut und welche Folgen das für das Tier, für ihn selbst und für andere Menschen hat. Stell Dir z.B. einen Schweinemastbetrieb vor, dessen Betreiber keine Ahnung hat welche Medikamente verabreicht werden dürfen oder Anzeichen infektiöser Krankheiten nicht erkennt. Möchtst Du das Fleisch essen?
    Was z.B. wenn ein Tierpfleger/Tierheimleiter schwerwiegende Verhaltensstörungen eines Hundes nicht erkennt und diesen Hund in eine Familie mit drei kleinen Kindern vermittelt?
    Was wenn ein Tierpfleger die Anzeichen einer Katzenseuche nicht erkennt und das infizierte Abgabetier zu den 120 anderen Tieren ins Katzenhaus steckt?

    Ich halte es für absolut sinnvoll das sich eine Person die sich aktiv mit Tieren beschäftigt, auch darüber informiert sein muss, welche Konsequenzen und welche Bedingungen der Umgang mit sich bringt. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht.
    Schon komisch, darüber das man einen Führerschein braucht um autofahren zu dürfen, regt sich niemand auf. Vom Elektriker, vom Gasinstallateur, vom Archetekten, vom KFZ Mechaniker, von der Krankenschwester und vom Erzieher, von jedem wird erwartet das er weiß was er tut. Nur von Tierschützern nicht. Schon etwas absurd. Meinst Du nicht auch?

    :wink: Das besagt nur, dass die Hundeschule Kenntnis der Rechtslage besitzt und durch die Form der Haltung und Erziehung keine Bestimmungen des Tierschutzgesetzes negativ berührt. Ein ganz plattes Beispiel. Sie haben in einem Fachgespräch nachgewiesen, dass sie kein Tier schlagen dürfen, ihm unangemessene Schmerzen bereiten dürfen, Leid verhindern müssen und keine Tele- Impulsgeräte verwenden dürfen.
    Über die Fähigkeit Hunde in der gewünschten Richtung auszubilden, sagt diese Besceinigung überhaupt nichts aus.
    Einen Sachkundenachweis muss jeder erbringen, der in irgendeiner Form ehrenamtlich, nebengewerblich, gewerblich oder beruflich mit Tieren Arbeitet. Dabei gilt die Sachkunde bei bestimmten Berufen allein durch diesen als erbracht. So z.B. Bilogen, Veterinärmediziner, Tierarzthelfer, Tierpfleger, Zoologen, Jäger, Züchter u.ä. Ein "Fischfachverkäufer" erlangt beispielsweise durch seine Ausbildung den Sachkundenachweis der zur Tötung von Tieren berechtigt. Allerdings eingeschränkt auf die Tötung von Fischen. Auch ein Verkäufer mit einer Ausbildung in einem Terraristikgeschäft erlangt mit der Ausbildung auch den Sachkundenachweis im Bezug auf Reptilien.

    Grundsätzlich hat aber jede Person die professionell oder semiprofessionell mit Tieren umgeht, den Sachkundenachweis nach §11 TSG zu erbringen.
    Wenn Du z.B. einmal jährlich in der Urlaubszeit den Hund deiner Eltern/Freunde/Bekannte in Pflege nimmst, ist das OK. Wenn Du aber einen Hund für Dritte, also z.B. einen TSV in Pflege nimmst oder täglich mehrere Hunde aus der Nachbarschaft fütterst und ausführst, brauchst Du aus rein rechtlicher Sicht den Sachkundenachweis nach §11 TSG. Letzteres ist aber unterm Strich eine Ermessensfrage des Veterinäramtes, da diese für die Einhaltung veterinärrechtlicher Angelegenheiten verantwortlich wären und somit auch klageführend.