Zitat
Hallo Wakan,
ich weiss das es noch knapp eine Woche zu früh ist..Nächste Woche wird er 8 Wochen alt sein.
Der TA meinte es ist nicht unbedingt sooo schlimm..doch das mit den 5 Wochen war wirklich zu früh und das es gut war ihn wieder abzugeben. Aber mit 7Wochen ist es egtl. nicht wirklich erlaubt aber er meinte es sei okay.
Das Problem ist das ich eben diese Woche Urlaub habe und mich mit ihm umso mehr beschäftigen kann.
Ist es denn jetz wirklich so schlimm?
Ich versuche es nochmal ganz ruhig und wirklich ohne jede Agression gegen Dich. Aber ich möchte gerne das Du es kapierst!
Grundsätzlich sollte der Rüde (Vater) ab dem Zeitpunkt der Befruchtung 24 Stunden täglich bei der Hündin (Mutter) bleiben. Und zwar mindestens bis zur Vollendung der zwölften (12ten) Lebenswoche der Welpen. "Nur" dadurch erlernen die Welpen die gesamte, für die Art und den Entwicklungsstand angemessene und übliche Fähigkeit zu innerartlichem Sozialverhalten und innerartlicher Kommunikation.
Das ist willentlich und wirtschaftlich nicht oder nur selten machbar. Deshalb, und nur aus diesem Grund hat der Rechtsgeber das Mindestalter für eine Wurfentnahme auf 8 Wochen festgesetzt und als mögliche Ausnahmen die gesundheitlichen und psychischen Risiken für die Mutterhündin bzw. die Welpen festgestellt.
Dein TA ist ein oberflächliches A....loch.
Ich sage Dir wie es ist. Ich habe tagelang mit mir gerungen, ob ich wirklich Anzeige erstatten soll. Ich glaube Dir wirklich das Du es nur gut gemeint hast und Dich wirklich belehren lassen wolltest.
Tatsächlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass auch andere Leute sich ein Beispiel nehmen würden, würde ich die Sache im Sande verlaufen lassen. Deshalb habe ich gestern, den 02.08.06, schriftlich Strafanzeige gegen "Unbekannt" wegen Verstoßes gegen § 2. Abs. 4 der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden bei der Staatsanwaltschaft Stendal erstattet. Dir wird, wenn überhaupt, nur wenig passieren. Ich rechne mit einer Ordnungsstrafe von wenigen Tagessätzen, wenn überhaupt. Das Du wiederholt, wie Du hier zugibst, wissentlich gegen bestehendes Tierschutzrecht verstoßen hast, werde ich dieser Anzeige morgen zufügen.
Ich habe kein Interesse daran, Dir das Leben zu erschweren, aber ich kann auch keinen Rückzieher machen. Die Menschen und auch Du müssen begreifen, dass rechtliche Vorgaben zum Schutz der Tiere das absolute Minimum darstellen und das es keine Ausnahmen geben kann. Sollte die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit mangels Interesse nicht weiter verfolgen, werde ich auch ein Verfahren gegen dsie Staatsanwaltschaft anstrengen.
Tu für den Hund was Du kannst, zeige Dich cooperativ und lerne davon. Ich habe nichts gegen Dich, aber im Zweifelsfall stehe ich immer auf der Seite der Hunde.
Gruß
Wakan