Beiträge von Wakan

    Zitat

    Na find ich ja ganz klasse. Erst kann man den Hund nicht früh genug kriegen und dann ist man enttäuscht, wenn Hundi sich nicht so verhält, wie man es gern hätte. Hallo?! Die Beißhemmung lernen Welpen als aller erstes im Umgang mit Mutter und Geschwistern, dann lernen sie erst, dass man Menschen auch nicht beißen darf. Wenns ihm die Mutter/Geschwister nicht mehr beibringen können, musst du das machen. Aber du hast ja jetzt Urlaub.
    Bin ich froh, dass unser Hund 14 Wochen im Rudel mit Vater, Mutter, Geschwister, Onkel u. Tanten aufwachsen darf. Obwohl ich mir im Bekanntenkreis auch schon anhören musste, das sei viel zu spät, einen Welpen holt man sich mit 8 Wochen.
    LG
    Maggie

    Ich bin überzeugt, Du hast gegenteilige, positive Erfahrungen gemacht.

    Zitat

    Ein sehr interessanter Hinweis!

    Ich bin immer wieder begeistert, was ich hier so lerne, von Hundefutter über Gesetzestexte!

    Danke

    Ela

    Das ist nur mein persönlicher Eindruck aufgrund persönlicher Erfahrung. Das ist also kein Rechtshinweis. Den dürfte ich nicht geben. :wink:

    Zitat

    Wakan

    Nimmt die Staatsanwaltschaft sowas überhaupt ernst?Erfahrungsgemäß ordnen die manche Sachen unter "Pipifax" unter und lassen die Anzeige irgendwo verstauben.

    Wie ist denn da deine Erfahrung?Werden solche Sachen,z.B. verfrühte Abgabe eines Welpen, überhaupt verfolgt?Letztendlich ist es ja nur eine Ordnungswidrigkeit.Oder ist es so,daß die sich sagen:"Soviel Aufwand für sowas Unwichtiges...nee,daß stell ich jetzt erstmal in eine Ecke,hab was besseres zu tun!"

    Bekommt man da als "anzeigende Person" überhaupt Nachricht,ob Ermittlungen aufgenommen wurden?

    LG,
    Christiane

    Ich weiß nicht ob die Staatsanwaltschaftden Fall ernst nimmt. Vermutlich nicht. Rechtlich ist die Sache nach "gesundem Menschenverstand" zwar eindeutig, die Frage ist aber, ob der Staatsanwalt in der Verfolgung ein öffentliches Interesse sieht. Angesichts der Überlastung der Gerichte wird er das wohl nicht so sehen. Es erfolgt also eine Abwägung zwischen dem Aufwandt der Verfolgung (öffentliches Interesse) und der Schwere des Vergehens (ebenfalls öffentliches Interesse). Eine reine Kostenrechnung also. Das Verfahren wird ganz unten in dem Aktenberg landen und aller Voraussicht nach wegen Nichtigkeit zu den Akten gelegt werden. Aber es ist Aktenkundug.
    Die Problematik ist die Verhältnismäßigkeit. Wir haben zwar Verordnungen und Gesetze, doch die Gerichte orientieren sich nicht zuletzt am Zeitgeist, der ja das öffentliche Interesse darstellt und dokumentiert. Mit anderen Worten: Wenn es niemanden interessiert, passiert auch nichts. Das Problem ist, dass Tiere in ordnungs- und strafrechtlichem Sinne immer noch eine Sache sind. Es erfolgt also eine Aufrechnung der Verfahrens- und Ermittlungskosten zum "Zeitwert" des Hundes/Tieres. Der Ausgang ist klar.
    Auf der anderen Seite hat jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Einhaltung bestehender Gesetze und der Verfolgung von Zuwlderhandlungen. Knackpunkt ist hier wieder das öffentliche Interesse.
    Das öffentliche Interesse ist lenkbar, eben weil es sich auf den Zeitgeist bezieht.
    Meine Anzeige wird zwar dokumentiert werden, entzieht sich aber aller Wahrscheinlichkeit nach aufgrund des mangelhaften öffentlichen Interesses einer ordnungs- oder strafrechtlichen Ermittlung.
    Das sähe anders aus, würden zahlreiche Anzeigen zu der selben Sachlage bei verschiedenen Staatsanwaltschften eingehen. Damit würde voraussichtlich allein aufgrund des bürokratischen- und dem damit verbundenenKostenaufwandt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung dokumentiert und eine Verfolgung wahrscheinlicher, da allein die Verwaltungskosten aus Sicht des öffentlichen Interesses die persönlichen Rechtsinteressen des Täters übewiegen. Auf Deutsch: Bevor man die Kohle in den Sand setzt verurteilt man lieber das Vergehen.

    Wenn nicht zig Anzeigen bei zig Staatsanwaltschften eingehen wird die Sache im Sand verlaufen. Ich aber habe meinen Teil dazu getan einen Handlungsbedarf beim Rechtsgeber zu erzeugen. Viel mehr kann ich nicht tun.
    Ich empfinde es nurals beschämend das es so laufen muss.

    Gruß
    Wakan

    Zitat

    Hallo Wakan,
    ich weiss das es noch knapp eine Woche zu früh ist..Nächste Woche wird er 8 Wochen alt sein.
    Der TA meinte es ist nicht unbedingt sooo schlimm..doch das mit den 5 Wochen war wirklich zu früh und das es gut war ihn wieder abzugeben. Aber mit 7Wochen ist es egtl. nicht wirklich erlaubt aber er meinte es sei okay.
    Das Problem ist das ich eben diese Woche Urlaub habe und mich mit ihm umso mehr beschäftigen kann.

    Ist es denn jetz wirklich so schlimm?

    Ich versuche es nochmal ganz ruhig und wirklich ohne jede Agression gegen Dich. Aber ich möchte gerne das Du es kapierst!

    Grundsätzlich sollte der Rüde (Vater) ab dem Zeitpunkt der Befruchtung 24 Stunden täglich bei der Hündin (Mutter) bleiben. Und zwar mindestens bis zur Vollendung der zwölften (12ten) Lebenswoche der Welpen. "Nur" dadurch erlernen die Welpen die gesamte, für die Art und den Entwicklungsstand angemessene und übliche Fähigkeit zu innerartlichem Sozialverhalten und innerartlicher Kommunikation.
    Das ist willentlich und wirtschaftlich nicht oder nur selten machbar. Deshalb, und nur aus diesem Grund hat der Rechtsgeber das Mindestalter für eine Wurfentnahme auf 8 Wochen festgesetzt und als mögliche Ausnahmen die gesundheitlichen und psychischen Risiken für die Mutterhündin bzw. die Welpen festgestellt.
    Dein TA ist ein oberflächliches A....loch.
    Ich sage Dir wie es ist. Ich habe tagelang mit mir gerungen, ob ich wirklich Anzeige erstatten soll. Ich glaube Dir wirklich das Du es nur gut gemeint hast und Dich wirklich belehren lassen wolltest.
    Tatsächlich bin ich zu dem Schluss gekommen, dass auch andere Leute sich ein Beispiel nehmen würden, würde ich die Sache im Sande verlaufen lassen. Deshalb habe ich gestern, den 02.08.06, schriftlich Strafanzeige gegen "Unbekannt" wegen Verstoßes gegen § 2. Abs. 4 der Bundesverordnung zur Haltung von Hunden bei der Staatsanwaltschaft Stendal erstattet. Dir wird, wenn überhaupt, nur wenig passieren. Ich rechne mit einer Ordnungsstrafe von wenigen Tagessätzen, wenn überhaupt. Das Du wiederholt, wie Du hier zugibst, wissentlich gegen bestehendes Tierschutzrecht verstoßen hast, werde ich dieser Anzeige morgen zufügen.
    Ich habe kein Interesse daran, Dir das Leben zu erschweren, aber ich kann auch keinen Rückzieher machen. Die Menschen und auch Du müssen begreifen, dass rechtliche Vorgaben zum Schutz der Tiere das absolute Minimum darstellen und das es keine Ausnahmen geben kann. Sollte die Staatsanwaltschaft die Angelegenheit mangels Interesse nicht weiter verfolgen, werde ich auch ein Verfahren gegen dsie Staatsanwaltschaft anstrengen.
    Tu für den Hund was Du kannst, zeige Dich cooperativ und lerne davon. Ich habe nichts gegen Dich, aber im Zweifelsfall stehe ich immer auf der Seite der Hunde.

    Gruß
    Wakan

    Vielleicht verrechne ich mich ja. Aber ist er denn jetzt nicht erst 7 Wochen alt und somit zum zweten Mal zu früh aus dem Wurf genommen worden?
    Am 16.07.06 war er 5 Wochen. Und jetzt haben wir den 03.08.06.!!!!!!
    Du lernst es nicht. Oder?

    Zitat

    Wakan

    unter http://www.new-alamo.com ist ja gar keine Seite mit Inhalten!?

    Nur der Verweis "Hier entsteht eine neue Internetpräsenz"

    Die Site ist aufgrund einigen Ärgers mit dem ehem. Provider offline und wird, leider schon seit einiger Zeit, überarbeitet bevor sie wieder online geht. Möglicherweise stelle ich die Site auch aus persönlichen Gründen ganz ein. Das Ändert aber nichts an meinen Urheberrechten.

    Gruß
    Wakan