ZitatNatürlich wollte ich hiermit nicht alle über einen Kamm scheren, natürlich gibt es seriöse Stellen, wo die Wertigkeit des Tieres Vorrang hat! Klar! Aber um diese Stellen geht es ja auch Wakan, dem Gesetz und mir gar nicht! Diese Menschen die das mit Herzblut betreiben, sind sicher ohne Probleme dabei wenn es um die Erbringung eines entsprechenden Nachweises geht.
Richtig Indi.
Wenn Tierheimmitarbeiter oder Vorstandsmitglieder besondere Fälle mit nach Hause nehmen weil sie dort angemessener versorgt werden können, so ist das völlig OK.
Wo bei mir schluss ist, dass sind die elenden Beschönigungen der Tierschutzvereine, die man verharmlosend als "Pflegestellenfieber" bezeichnet. Da ist die Pflegestelle X, die einen Pflegehund nach dem anderen aufnimmt, bis der für sie passende Hund dabei ist. Danach hat sich das Thema Pflegestelle erledigt. Im Prinzip nutzen diese Leute die Lage der Vereine aus um einen Hund nach dem anderen auszuprobieren. Das ist nicht nur unprofessionell, dass ist schon disqualifizierend- zumindest vom Charakter her.
Nehmen wir aber ein ganz reales Beispiel. Und zwar einen der klageführenden Vereine. Ich habe mal mit diesem TSV zusammengerarbeitet. Das man mich belogen hat, in dem man mir versicherte, man verfüge über die Genehmigung nach §11 TSG ist eine Sache. Das ist gegessen. Bei anderen Geschichten sieht das anders aus. So ist der Hauptpflegestelle seitens des Vetamtes vorläufig untersagt worden, Hunde aus dem ausland aufzunehmen, weil die Unterbringung nicht geeignet war (120qm Reihenhaus mit kleinem Garten und bereits sechs Hunde). Die Pflegestelle hat drauf gesch... und fleißig weiter Importe aus Osteuropa aufgenommen.
Bei einem Transport nach bzw.von Ungarn wollte man 6 Hunde mitbringen, für die auch Transportkennel mitgeführt wurden. Als man das Elend vor Ort gesehen hatte, ließ man die Kennels in Ungarn und stopfte 12 Hunde in einen Renault Kombi (Caddy Pendant). Alles ohne entsprechenden Imfstatus, Bluttest, dafür aber mit großer Gefährdung der Verkehrssicherheit. Vom Tierschutz- Transportrecht und EU- Richtlinien rede ich erst garnicht.
Kein Zweifel, es gibt Pflegestellen, die machen jedem ausgebildeten Trainer oder Tierpfleger etwas vor. Der überwiegende Teil sind aber einfach nur Pappnasen die viel mehr Selbstbefriedigung als Tierschutz betreiben.
Unterm Strich hat aber jeder Mensch auf der Welt einen Anspruch darauf, dass die Gesetze seines Landes oder seines Staatenbundes auch für alle gelten und auf alle angewandt werden. Wer soll die Regeln bestimmen, nach welchen festgelegt wird, wer sich an ein Geset zu halten hat und wer nicht? Tierschützer?
Reden wir Klartext. TSV's die sogenannten, privaten Tierschutz betreiben, wollen sich deshalb nicht an das Tierschutzgesetzt halten, weil ihre Vorstände geschäftlich und politisch nicht fähig sind ein TH zu errichten und zu unterhalten. Das kann es nicht sein. Jedes TH braucht einen Genehmigungsträger gemäß §11 TSG. Wenn man kein Geld für ein Tierheim hat, braucht man auch keine Genehmigung und keine Qualifikation zum Umgang mit Tieren. Das ist der Konsenz aus der Klage.
Ich hoffe und ich wette, dass das OVG Münster das Urteil des VG Düsseldorf bestätigen wird.
Dann werden Die Länder endlich durchgreifen müssen und können und Leute die sich wirklich verantwortungsbewusst um ein Tier bemühen, werden die Spreu vom Weizen trennen können. Vor allem aber werden deutlich weniger Tiere durch die Verschiebung von Inkompetenz zu Inkompetenz versaut werden.
Gruß
Wakan