Beiträge von Wakan

    An erster Stelle muss der Hund komplett geimpft sein. Also Tollwut und entsprechende Titerbestimmung.
    Jetzt wird es schwierig. Zur Titerbestimmung brauchst Du ein von der EU anerkanntes Labor. Das gibt es Neu Seeland nicht. Die Blutprobe muss also auf dem schnellsten Weg nach D. Vet Lab bietet sich an. Die Parcelunternehmen wie UPS machen das nicht (kein Blut). Welche Unternehmen (Fed.Ex. u.ä.) gibt es denn in Neu Seeland?
    Das Ergebnis der Titerbestimmung muss zurück zum TA nach Neu Seeland. Der Muss dann einen Impfausweis bzw. ein Impfzeugnis ausstellen. Der Hund braucht einen Transponder (Chip), der ebenfalls in den Impfausweis eingetragen sein muss. Das Wiederum muss von einem Amtsvet. in NS. bestätigt werden (Gesundheitszeugnis/Unbedenklichkeitsbescheinigung).
    Damit hättest Du dann die Grundlagen für den Import.
    Den Hund gibst Du am besten als Luftfracht auf. Die Zollformalitäten und alles weitere würde ich einer Luftfrachtspedition überlassen. Versuche es mal bei "Schenker". Die gibt es an jedem größeren Airport in D und sie arbeiten mit praktisch jeder Fluggesellschaft zusammen.

    Den Hund bitte nur ganz leicht sedieren. Lebendfracht kommt zwar in klimatisierte Frachträume, aber auch die sind recht kalt.

    Hier noch eine Liste von Tierschutzorgas die Dir eventuell helfen können (Chip, TA, Amts Vet.).

    Canterbury Branch of Royal New Zealand SPCA (RNZSPCA Canterbury)
    PO Box 598
    Christchurch 8015
    New Zealand

    Phone: +64 03 366 9733
    Fax: +64 03 366 9723
    E-mail: [email='canterbury.rspca@xtra.co.nz'][/email]
    Web: http://www.rspca.netfirms.com

    Humane Society Of New Zealand Inc.
    P.O. Box 29-060
    Greenwoods Corner
    Auckland 3
    New Zealand

    Phone: 64 (0)9 630-0510
    Fax: 64 (0)9 3726006
    Web: http://www.petsonthenet.co.nz/humanesociety

    Nelson Branch of the Royal New Zealand SPCA
    P.O. Box 50
    Nelson
    New Zealand

    Phone: 64 3 547 7171
    Fax: 64 3 547 7959
    E-mail: [email='nelsonspca@xtra.co.nz'][/email]

    Project Jonah Whale Rescue
    P.O. Box 8376
    Symonds Street
    Auckland
    New Zealand

    Phone: + 64 09 302 3106
    E-mail: [email='orca@ezysurf.co.nz'][/email]
    Web: http://www.whalerescue.co.nz

    Royal New Zealand SPCA
    PO Box 15349
    1 Rankin Avenue
    New Lynn
    Auckland 1232
    New Zealand

    Phone: 64 9 827 6094
    Fax: 64 9 827 0784
    E-mail: [email='ceo@rspcanz.org.nz'][/email] Ms Robyn McDonald
    or [email='info@rnzspca.org.nz'][/email]
    Web: http://www.rnzspca.org.nz

    SPCA Auckland NZ
    P.O. Box 43221
    Mangere, 1730
    Auckland
    New Zealand

    Phone: 64 9 256 7300
    Fax: 64 9 256 7314
    E-mail: [email='info@spca.org.nz'][/email]
    or [email='bob.kerridge@spca.org.nz'][/email] (Chief Executive SPCA Auckland)
    Web: http://www.spca.org.nz

    Waikato Branch RNZSPCA
    PO Box 15085
    Hamilton
    New Zealand

    Phone: 64 7 847 4868
    Fax: 64 7 846 9221
    E-mail: [email='waikato.spca@xtra.co.nz'][/email]
    Web: http://www.waikato.spca.net.nz

    Wellington SPCA
    PO Box 7069 Wellington South
    305 Mansfield Street
    Newtown
    Wellington
    New Zealand

    Phone: +64 4 3898044
    Fax: +64 4 3895577
    E-mail: [email='info@wellingtonspca.org.nz'][/email]
    Web: http://www.wellingtonspca.org.nz


    Gruß
    Wakan

    @ Ju.K

    lass Dich nicht verunsichern. Ihr habt zwar einen großen Fehler gemacht, haben ich und andere ja deutlich gemacht, aber diesen Fehler werdet Ihr vermutlich nicht widerholen.

    Die Verallgemeinerung jedem Hund das Fressen oder die Beute wegnehmen können zu müssen ist etwas daneben. Erstens ist die Wegnahme als solche eine absolute Erniedrigung des Hundes die innerartlich nur vorkommt wenn ein rangniederes Tier wirklich degradiert oder eingeschüchtert werden soll und zweitens muss zwischen Mensch und einem sehr selbstbewussten oder auch sehr unsicheren Hund ein absolutes Vertrauensverhältnis bestehen, damit die Wegnahme von dem Hund nicht als unangemessene Strafe empfunden wird.

    Ich habe auch eine Hündin der ich erst nach 4 Jahren den "leeren" Napf wegnehmen konnte und heute noch, nach 6 Jahren Beute eintauschen muss. Diese Hündin würde beissen. Angemessen zwar, aber sie würde. Imer dem Gegenüber angepasst. Soll heißen, sie beisst so fest zu, wie es notwendig ist ihre Beute zu verteidigen- bei mir voll durch, bei Frauchen sehr verhalten und bei einem Kind gäbe es nur blaue Flecken.
    Der Hund vor dem ich tatsächlich Angst hätte müsste eine Reinkarnation des Cerberos sein. Trotzdem ist es völlig unzweckmäßig sich beissen zu lassen. Mit einem einzigen Biss kann man Wochen und Monate voller vertrauensbildender Arbeit verderben. Ihr habt zudem noch das Problem das der Hund nicht ständig bei Euch ist. Dadurch könnt Ihr ein ausreichend gefestigtes Verhältnis zu dem Hund sowiso vergessen. Mal hier, mal da, dadurch bleibt der Hund sowiso emotional unabhängig und selbstständig und eine effektive Arbeit mit dem Hund fast unmöglich.

    Also, nicht verunsichern lassen.

    Lieben Gruß
    Wakan

    Bundesverordnung zur Haltung von Hunden

    Hundeverordnung vom 2. Mai 2001

    Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet jeweils in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 22. Januar 2001 (BGBl. I S. 127) auf Grund des § 2a Abs. 1, des § 11b Abs. 5 sowie des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, jeweils in Verbindung mit § 16b Abs. 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Mai 1998 (BGBl. I S. 1105, 1818), von denen § 2a Abs. 1 Nr. 5, § 11b Abs. 5 und § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21 April 2001 (BGBl. I S. 530 ) geändert worden sind, nach Anhörung der Tierschutzkommission:

    § 1 Anwendungsbereich

    (1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden (Canis lupus f. familiaris).

    (2) Die Vorschriften dieser Verordnung sind nicht anzuwenden
    1. während des Transportes,
    2. während einer tierärztlichen Behandlung, soweit nach dem Urteil des Tierarztes im Einzelfall
    andere Anforderungen an die Haltung notwendig sind,
    3. bei einer Haltung zu Versuchszwecken im Sinne des § 7 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes oder bei
    Eingriffen oder Behandlungen zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder § 10a des
    Tierschutzgesetzes genannten Zwecken, soweit für den verfolgten wissenschaftlichen Zweck
    andere Anforderungen an die Haltung unerlässlich sind.

    § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

    (1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.

    Bitte besonders auf §2 Abs.1 Satz 2 achten.

    Mit einem Zeugen feststellen ob und wie oft der Hund 9 Stunden alleine ist. Ersatzweise mit einem Zeugen den Halter nochmals in ein Gespräch betreffend der Zeit des regelmäßigen Alleinseins verwickeln.
    Schriftliche Bestätigung über max. Zeiten des Alleinseins einholen. Züchter, VDH, TA, Gutachter, Tierpsychologe o.ä.
    Damit dann zum Amtsvet und schriftliche Anzeige wegen Verstoßes gegen §2 Hundehaltungsverordnung erstatten.
    Aktenzeichen und "rechtsmittelfähigen Bescheid" über die Ermittlungen des Amtsvets verlangen. Das muss er tun.
    Will der Amtsvet nicht so wie du, schon mal vorsichtig mit einer Dienstaufsichstbeschwerde wegen untätigkeit im Amt winken.
    Selbstverständlich auch durchziehen.

    Versuche es ruhig noch mal in einem vernünftigen Gespräch mit dem Typ und ggf. auch mit dem Amtsvet.
    Funzt das nicht, halte Dich einfach an Konrad Adenauer. Zitat: Krieg ist die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln.

    Lieben Gruß
    Wakan

    PS.
    Was habt Ihr immer alle mit den Tierschutzvereinen? Ein TSV hat keinerlei Befugnisse. Die dürfen nichtmal an seiner Türe klingeln wenn der Typ das nicht will. Der TSV kann dem Mann auch nur gut zureden.

    Wau, das nenne ich "Tempo".

    Bevor ich da etwas falsch verstehe, Du hast also vor 12 bis 16 Stunden einen Hund bekommen der vermutlich noch nie in einer Wohnung war. In dieser Zeit warst Du erst zwei mal Gassi, hast Dir aber schon alle Threads zur Stubenreinheit durchgelesen????!!!!!?????
    Dazu kommt, das es sich um einen Rüden handelt der sowiso erst alles markieren will/muss.
    Etwas übereilt ist Deine Anfrage ja schon. Meinst Du nicht auch?

    Es kommt auf die Vorgeschichte des Hundes an. Wenn er schon von Welpe an immer gezwungen war in seine Behausung zu machen, kann es wirklich lange dauern bis er stubenrein wird. Eventuell wird es auch überhaupt nicht sauber.

    Du musst mit ihm üben wie mit einer Welpe. Alle halbe Stunde raus, draußen loben, drinnen das Missgeschick ignorieren und direkt wieder raus. So lange, bis er sich draussen gelöst hat. Wenn Du Glück hast ist das Thema in ein par Tagen gegessen, wenn Du Pech hast musst Du monatelang durchhalten oder einen Zwinger bauen.

    Gruß
    Wakan

    Oh mann,

    dann dreh den Spieß doch einfach um. Immer wenn er irgendwo hin oder rauf will von wo aus er Dir in die Hände beisst, lang zu und greif ihm ins Maul. Einfach um den Unterkiefer greifen, dann kann er nicht beissen. Dann festhalten bis er deutlich die Flucht ergreifen will.

    Recht erheiterte Grüße
    Wakan

    Tja Murmel,

    es gilt aber immer noch das Importverbot. Zumindest soweit, wie die Hunde in dem jeweiligen Bundesland verboten sind. Eine Haltungsgenehmigung für einen Staff ist in Bayern praktisch nicht zu bekommen.
    Etwas anderes wäre es eventuell, wenn Du aktiven Rettungsdienst beim DRK o.ä. machen würdest und einen fertig ausgebildeten Rettungshund importieren wolltest. Aber selbst dann könntest Du nach das Problem haben, das die Haltung nur so lange bewilligt wird, wie der Hund im Dienst ist. Und was würdest Du dann mit dem Hund machen wenn er zu alt wird oder sonstwie dienstuntauglich würde?

    Eigentlich logisch.
    Euer Hund hat Beute gemacht und wurde von euch angeschnautzt. Durchgesetzt habt Ihr Euch aber nicht und ihm den Hasen abgenommen. Weg konnte er wegen der Leine auch nicht.
    Verknüpfung: Ich habe Beute gemacht> meine Leute sind unfähig sie mir abzunehmen, also kann ich sie behalten > Ich kann nicht in Ruhe fressen also muss ich die Beute sichern > Herrchen/Frauchen setzen sich noch immer nicht durch- jetzt fresse ich die Beute.

    Zitat

    Unser Hund wurde den restlichen Abend ignoriert und bekam kein Abendessen. War das richtig? Wir sind total verunsichert.

    Denk mal nach. Das Ihr Euren Hund ignoriert habt und er nichts zu fressen bekam, konnte er wegen der Zwischenzeit nicht mehr mit dem Hasen in Verbindung bringen.

    Sorry, aber Ihr habt Euch wirklich falsch verhalten. Im Idealfall hättet Ihr den Jagderfolg verhindert. Wenn das nicht funktioniert hat er Erfolg und das ist nicht rückgängig zu machen. Reduzieren lässt sich der Erfolg wenn Ihr den Hasen oder eine andere Beute gegen ein Leckerli tauscht.

    Besser Ihr vermeidet Euer Fehlverhalten bei nächsten Gelegenheiten. Ihr untergrabt damit Eure Autorität und das Unterbinden seines Jagdverhaltens wird jedes mal problematischer.

    Staffs sind sicher nicht ungeeignet für den Rettungsdienst. Das betrifft aber ihre grundlegenden Eigenschaften. Ein wirklich geeignetes unverdorbenes Individuum zu finden ist da schon ungleich problematischer. Das beginnt schon damit, das die Zucht und Einfuhr bis vor einigen Wochen verboten war. Es sind, glaube ich, gerade erst drei oder vier Monate her, das das Zuchtverbot gekippt wurde. Seriöse Züchter kann es also eigentlich noch nicht wieder geben. Von "Hinterhofzüchtungen" ist auch nichts brauchbares zu erwarten.

    Mit meiner/unserer Pitbullhündin, die sich im Wesentlichen ja nur durch die Blutlinie(n) vom Staff unterscheide(n)t, gab es in der Öffentlichkeit kaum Probleme. Das lag aber eher daran, das Pit und Staff sehr kleine und recht schwächliche Hunde sind und meine Lady zwischen den anderen nur wegen dem Halti auffiel. Man sieht mir aber auch an das ich prinzipiell auf jede Provokation eingehe.
    Ich kann aber aus Erfahrung und sehr vielen Kontakten zu anderen Kampfihaltern sagen, das man grundsätzlich schlechte Karten mit einem Kampfi hat. Die Volksverdummung durch den Staat und den Axel Springer Verlag war zu erfolgreich. Selbst hier in Sachsen Anhalt wo es eigentlich nie eine LHV oder ein LHG gegeben hat, ist die Wohnungssuche praktisch aussichtslos. Pöbeleien und auch tätliche Angriffe sind vielerorts wohl auch immer noch normal.
    Ein Staff ist vom Wesen her ein super toller Hund. Er ist wesensfest, leicht erziehbar, unproblematisch zu führen und praktisch klein. Allerdings recht kälteempfindlich.
    Die Nachteile: Man sollte zur Sicherheit des Hundes grundsätzlich bereit sein eine unkalkulierbare Summe an Euros in Prozesse zu stecken die man garantiert verliert, möglichst keine Nachbarn haben und bereit sein, mit dem Einhaken der Leine auch immer dem moralischen und imaginären Kampfanzug anzuziehen.
    Wenn man das will und kann, ist ein Staff genau der richtige Hund.
    Übrigens sind 75% aller in den USA im Rettungsdienst, Katastophenschutz und Therapie eingesetzten Hunde Am Staffs.