Beiträge von Wakan

    Zitat

    Aber wieso bist du dann Niederländischer Staatsbürger? Das hast du jedenfalls mal am 14.06.2006 10:03 geschrieben:

    Nur mal so interssenhalber.

    Schönen Tag noch

    Mein Großvater war ein richtiger Kaaskopp, meine Oma eine Germanin. Daher waren ihre Nachkommen auch Holländer. Mein Alter, ein Germane, konnte meine Mutter nicht heiraten weil er schon mit einer Germanin verheiratet war. Also war ich auch holländischer Staatsbürger.
    Um mir den Bund und den damit verbundenen Knast und die unehrenhafte Entlassung zu ersparen, habe ich nie die teutonische Staatsbürgerschaft beantragt. Wenn Du mehr wissen möchtest musst Du mich heiraten. Das ist in NL kein Problem. :) :wink: :D :D

    Hallo Karin,

    es ist wirklich sehr gut möglich das Dein Hund Probleme mit der Bindung an Dich hat. Die Ursachen können vielfältig sein, resuemieren aber fast immer mit dem Misstrauen in Deine Führungsqualitäten.
    Berichtige mich bitte wenn ich falsch liege. Da Du am PC schreibst liegt wohl kein Spassmus vor. QL, MS?

    Ich habe etliche Hunde und meine EX ist querschnittsgelähmt, allerdings bedingt gehfähig. Mein Leitrüde hatte sie nie wirklich akzeptiert. Er zwang sie immer über ihn hinweg zu steigen oder einen Bogen um ihn zu machen. Bis zu dem Tag, als sie sich noch zusätzlich ein Bein brach. Danach war sie auch in der nicht behindertengerecht geschnittenen Wohnung auf den Rollstuhl angewiesen. Mein Leitrüde musste nun Platz machen, wollte er nicht überrollt werden. Erst diese Situation brach das Eis. Meine EX konnte hinterher mit dem ganzen Rudel ohne Leine im Park spazieren gehen/fahren, ohne das sich einer der Hunde aus dem Rudel zu weit entfernt hätten oder mit anderen Hunden Zores angefangen hätten. Ich habe die Hunde nie so weit bekommen.

    Vielleicht braucht Dein Hund ein vergleichbares Schlüsselerlebnis.

    OK, Du willst keinen Behindertenbegleithund. Hast Du aber mal daran gedacht ihn auf Sichtzeichen zu konditionieren, wie man es mit tauben Hunden macht? Das könnte möglicherweise schon helfen.

    Dein Verhältnis zu Deinem Mann könnte ebenfalls ausschlaggebend sein. Wenn Dein Mann Dich massiv unterstützt hält Dein Hund Dich schon deshalb für (entschuldige den Ausdruck) inkompetent. Du hast nichts dazu geschrieben, aber es könnte die Bindung erheblich fördern, währet Ihr definitiv auf einander angewiesen.

    Kommst Du, notfalls mit fremder Hilfe mit einen normalen Rollstuhl zurecht? Wenn ja, solltest Du die Reaktionen Deines Hundes mal austesten. Gibt es Unterschiede?

    Ich nehme nicht an, das Dein Mann ein Macho Typ ist. Aber hat er auf emotionaler Basis besondere Führungsqualitäten, ist er besonders ausgegliche? Eine Diskrepanz zwischen der emotionalen Disposition Deines Mannes unter Deinem, zunächst unterstellten Gefühl einer bedingten Abhängigkeit, könnte auch eine Ursache für die Bindungsprobleme Deines Hundes sein.

    Eine weitere Möglichkeit wäre eine Fehleinschätzung deinerseits. Vielleicht ist die Bindung doch vorhanden, aber Dein Hund ist einfach überfordert weil er Führungsposition glaubt einnehmen zu müssen, der er nicht gewachsen ist. Collies sind überaus sensibel und leicht mit Stresssituationen überfordert.

    Die Züchterin glänzt auch nicht gerade durch Einfühlungsvermögen und Kompetenz.

    Viele Grüße
    Wakan

    Zitat

    @ Wakan:

    Kompliment, als Holländer kennst du dich aber mit deutschen Recht hervorragend aus.

    Dann einen schönen Tag noch.

    Danke für das Kompliment. Ist aber übertrieben. Ich bin hier in D geboren und aufgewachsen. Habe nie in den Niederlanden gelebt. Außerdem habe musste/ ich mich schon immer mit den Gesetzen beschäftigt. Als Teenager und Rebell mit dem Schulrecht und diversen Kleinigkeiten nach STGB, später als Harleyfahrer dann mit dem Helmgesetz, STVzO und TÜV, und seit 2000 mit Kampfhundeverordnungen- und Gesetzen.
    Ich denke, man kann nur auftrumpfen und etwas erreichen, wenn man sich etwas auskennt.

    Wusstest Du das unser ehem. Bundespräsident Johannes Rauh das Hund- einfuhr- und Verbringungsgesetz (Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde) ausgerechnet am Geburtstag von Adolf Hittler unterzeichnet hat? Ich habe Herrn Rauh damals noch schriftlich dazu gratuliert.

    In der Regel mache ich mich aber recht unbeliebt mit dem Hinweis auf Tatsachen. :wink: :)

    Jepp, Leute.

    Ich kann es nur immer wiederholen. Man haftet als Hundehalter in der Regel schon dafür, das sich der Hund wie ein Hund verhält, was er ja eigentlich immer tut. allein aus der theoretischen Gefährdung durch den Hund ergibt sich eine besondere Sorfaltspflicht. In einem Maße, das eigentlich überhaupt nicht zu erfüllen ist.

    Ein übertragenes Beispiel: Der Halter eines PKW hat keinen Führerschein und parkt sein Fahrzeug auf einem offiziellen Parkplatz am Ausgang einer Kurve. Er holt beispielsweise seine Brille aus der Ablage des Amaturenbrettes, als ein anderer PKW- Fahrer innerorts bei Tempo 180 die Kontrolle über das KFZ verliert und in das parkende Fahrzeug rast. Der führerscheinlose Halter des parkenden Fahrzeugs wird dabei schwer verletzt. Ihm wird eine Mitschuld zugewiesen, weil er als Führerscheininhaber die Gefahr hätte abschätzen können bzw. das Fahrzeug hätte entfernen können.
    Diese Beispiel ist natürlich stark übertrieben, spiegelt aber die gängige Rechtsprechung im Bezug auf die "Halterhaftpflicht/Betriebshaftpflicht" generell wieder. Diese gelten generell für jede Sache die in öffentlichen Verkehrsräumen bzw. bei öffentlichen Veranstaltungen und öffentlich zugänglichen Orten bewegt werden.
    Die eigene Grundstücksgrenze ist aber immer öffentlich zugänglich.

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    Und laß ja Schilder weg, wie Achtung bissiger Hund und so was! Dann gibst du zu, dass du einen gefährlichen Hund hats. Wenn dann was passiert, ist das ein Schuldeingeständnis! Deshalb geht ja vor Gericht so viel schief. Wer solche Schilder am Haus hat und es passiert was, ist dadurch automatisch schuldig! Also, Hinweis für alle! Gut ist, einfach einen Hundeaufkleber, also einn Bildchen, an den Briefkasten zu kleben.

    Gruß Kindhund


    Bitte gaaaanz vorsichtig mitsolchen Aussagen. Zumal Du damit eine unzulässige Rechtsberatung betreibst. Immer schön auf die Fprmulierung achten.

    Tatsächlich ist es so, das selbst ein witzig oder verharmlosendes Hinweisschild in den Augen vieler Gerichte genügt, um auf eine mögliche Gefahr aufmerksam zu machen. Es muss aber auf eine potenzielle Gefahr hingewiesen werden, damit der zu Schaden kommenden Person zumindest eine Teilschuld zugerechnet werden kann. Ein Hinweisschild "bissiger Hund" ist aber noch kein Eingeständnis einer überportionalen Gefährlichkeit, da jeder Hund im Zuge einer natürlichen Territorialaggression potenziell gefährlich ist. Gerade diese potenzielle Gefährdung durch den Hund ist aber durch den Halter auszuschließen.

    Ob einfach "Warnung vor dem Hund, Vorsicht bissiger Hund, achtung, hier wache ich oder vergiss den Köter, pass auf das Herrchen auf", ist irrelevant.

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    Hallo

    Ich glaube ich bin die einzige Person die noch keinen EU-Impfausweis für den Hund hat.

    Vermutlich. :wink:

    Zitat

    Wieviel kostet ein EU-Impfausweis?

    ca. 3,- Euro

    Zitat

    Was habt Ihr bezahlt?


    2,50 Euro

    Zitat

    Welche Vor-und Nachtteile gibt es?

    Nachteile gibt es keine. Vorteil: Du kannst mit Deinem Hund ins Ausland. Und, blau ist viel hübscher als dieses komische Ocker. Und, man findet ihn leichter weil er etwas größer ist.

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    ]
    Hätte man die Dame hinterher nicht wegen Haus-/Landfriedensbruch anzeigen können?

    Ansonsten schließe ich mich einigen Vorrednern an: Zaun höher machen (sobald der Geldregen da war), Sichtschutz, Hund nicht allein im Garten lassen, , Kinder in den Garten holen, damit die die Steine wieder aufsammeln, Fotos machen, anzeigen

    Anzeige wegen was? Dafür das sie sich verlaufen hat?

    Zaun höher machen ist so eine Sache. In einem Wohngebiet gibt es dafür nie und nimmer eine Baugenehmigung. Selbst in einem Mischgebiet könnte die Genehmigung verweigert werden wenn der Zaun nicht ins Stadtbild passt.

    Noch ein Beispiel für das Kuriosenkabinett namen Rechtsprechung: Ein TH existierte schon seit 25 Jahren in einem Mischgebiet. Dann wurde ein Teil dieses Gebietes als Wohngebiet ausgewiesen. Eine Baugesellschaft kaufte den kompletten Teilbereich und setzte eine Reihenhaussiedlung drauf. Der Käufer, der das Eckhaus das am weitesten von dem TH entfernt lag, erwarb, klagte schon in der Rohbauphase wegen Lärmbelästigung gegen das TH und gewann den Prozess. Das TH musste eine Lärmschutzmauer ziehen. Diese passte aber nicht ins (neu entstandene) Landschaftsbild und musste, um genehmigt zu werden, komplett begrünt werden.
    Für das TH bedeutete dies, entweder rund 120,- Euro für den Mauerbau auftreiben oder dicht machen.
    Alles nur weil manche Leute offenbar zu viel mit der Birne in der Sonne stehen. Wohl gemerkt, sowas passiert nicht irgendwo auf Cuba oder irgendeiner Bananenrepublik am Kongo, sondern mitten in Deutschland.

    Germany goes Banana!

    Ein Kumpel aus meiner Jugendzeit brachte mal Fotos von seinem Kanadaurlaub mit. Auf einem dieser Fotos stand er unter einem Schild an einer Straße die mitten in den Wald führte. Auf dem Schild stand:No service the next 500 Miles. Das wär's. Mitten drin ne Hütte und 250 Meilen im Umkreis nichtmal ein Dixi Klo.

    Zitat

    Wenn die alte Dame so dicht am Zaun vorbeigeht, das der Hund sie zwicken kann, ist sie selber schuld.

    Das ist so leider nicht richtig. Als Hundehalter haftet man schon dafür, das der Hund wie ein Hund reagiert.
    Selbst wenn eine Person einen Zwischenfall mit einem Hund provoziert ist es immer noch Sache des Halters einen Schaden abzuwenden bzw. zu verhindern. Man geht rechtlich davon aus, das allein die Haltung eines Hundes schon eine Gefahrenquelle darstellt.
    Deshalb: Im zweifelsfall lieber selbst zuschlagen als dem Hund die Gelegenheit zu beißen zu geben. Für nicht wegen Gewaltverbrechen vorbestrafte Leute kommen für einige Ohrfeigen höchstens ein paar Tagessätze raus, ein Hund bekommt sofort einen MK verordnet oder landet in der Gaskammer.

    Ein tatsächlich so passierter Fall: Eine ältere Frau, etwas über 60, kletterte über einen 1,5 Meter hohen Zaun. Überall an diesem Zaun hingen Schilder mit der Warnung, "vorsicht freilaufende Hunde. Die Frau ging mehrere hundert Meter tief in das Grundstück hinein. Plötzlich traf sie auf einige Hunde, erschrak, stürzte und brach sich dabei den Knöchel.
    Der Halter wurde zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt und haftete für die medizinische Versorgung der Frau.
    Die Frau hatte behauptet, sie hätte sich verlaufen. Das Gericht vertrat die Ansicht, der Hundehalter hätte dafür Sorge tragen müssen das niemand durch die Hunde gefährdet würde. Die Hinweisschilder und die 1,5 Meter hohe Umzäunung sah das Gericht nicht als ausreichend an.

    Wenn reden nichts hilft, versuche es doch mal mit angewandter Psychologie.
    Hol Dir ne Puppe, lass sie vom Hund zerlegen, durch Zerrspiele etc, schlag ihr den Kof ein, schmiere sie mit reichlich Ketchup ein und wenn die Kinder bein nächsten mal den Hund ärgern schnappst Du Dir die Puppe und eins der Kinder, zerrst beide zu den Eltern und drückst diesen wortlos die Puppe in die Hand.

    Mit den älteren Nachbarn kannst Du auch ruhig die härtere Gangart wählen. Hol Die im Bauhaus sehr große Kabelbinder. Wenn die dann Deinen Hund nerven machst Du die Person einfach mit den Kabelbindern am Zaun fest und rufst die Polizei zwecks Personalienfeststellung und Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Behaupte einfach die Person hätte sich der Personalienfeststellung entziehen wollen. Anschließend direkt die Presse verständigen.

    Wie heißt es doch so treffend: "Wer Wind säht wird Sturm ernten.

    Gruß
    Wakan