Zitat
Und was ist mit der Aufsichtspflicht der Eltern?Was hat ein zwei-jähriges Kind an einem fremden angebundenen Hund zu suchen?
Wieder ein Hund der die Unfähigkeit und Ignoranz des Halters sowie der Eltern des Kindes ausbaden muß!
Rein rechtlich gesehen darf ein Hund draußen (ohne Aufsichtspflicht) nicht angebuden werden.
Da hat man denn schlechte Karten, auch wenn die Eltern IHRE Aufsichtspflicht verletzte haben.
Der Hund muss dann nicht mal beißen, auch mehrfaches "gefährliches" Anspringen kann zum Maulkorb- und Leinenzwang führen.
Und woher sollen nicht Hundehalter wissen ob der Hund aus Freude oder aus Aggression springt?
Ein Bekannter hat bemerkt, das sein hund negativ auf Kinde rreagiert, gerade wenn er angebunden ist.
Deswegen hat er ihn an einem Maulkorb gewöhnt und ihn dem umgemacht, wenn er ihn draußen angebunden hat.
Andere haben ihn deswegen Tierquäler genannt...ich hab die denn mal gefragt, wie es dem Hund und dem Kind gehen wird, wenn der Hund ein Kind beißt.....
P.S. Wenn ein Kind sich plötzlich von der Hand der Eltern losreißt und in eine Omi rein rennt, die stürzt und sich verletzt, dann heißt es: Tja das sind Kinder, die reagieren nun mal unberechenbar, hier müssen die Eltern dann nicht haften......
Für solche Fälle schließen wir Halter eine Versicherung ab (oder wir werden blöd gefragt, warum der Hund nicht an der Leine war) und was ist mit den Eltern???