ZitatNun aber zum eigentlichen Thema zurück! Es gibt nunmal auch Situationrn, wo wirklich etwas passieren muss von Seiten der OÄ. In Fällen, wo Hunde ohne weiteres das Grundstück verlassen und andere Hunde oder vielleicht auch Menschen verletzt haben, gehören angezeigt. Zumal, wenn der Halter nicht einsichtig ist.
Mein Tipp ist es die Anzeige beim OA auf jeden Fall schriftlich zu machen. Sinn macht es auch Zeugen zu benennen. Sollte sich dann nichts tun, würde ich erneut anschreiben und auf das vorherige Schreiben verweisen. In dieses Schreiben dann mit einer Untätigkeitsklage drohen.
Bei uns in der Stadt hat man die Möglichkeit im Büro des Oberbürgermeisters sein Bürgeranliegen zu klären. Vielleicht gibt es sowas ja auch in euren Orten.
Gut geschrieben!