Zitat
Ich hoffe Murmelchen, Du und Alle Anderen die derselben Meinung sind...Ihr wißt was das in der Rechtsprechung bedeutet.
Das heißt nichts Anderes, als das ich den Hund als Waffe eingesetzt werden DARF...nichts Anderes.
Das bedeutet auch, wenn ein Einbrecher Euch nicht mehr wegen Körperverletzung verklagen darf...also KEIN ANDERES Gesetz greift...wie zb. erst die Verurteilung des Einbrechers und dann die gesonderte Verhandlung der Körperverletzung (Anzeige des Verbrechers)...DANN inpliziert dies , das Ihr wie auch immer Ihr wollt EUER Eigentum schützen dürft...was dann auch heißt das die VERTEIDIGUNG DES EIGENTUMS vor der KÖRPERUNVERSEHRTHEIT steht.
...UI...da könnt Ihr gleich das ganze Grundgesetz ändern...nichts anderes wäre es...und da wären wir wieder beim Wilden Westen...
Also ich glaube Ihr stellt Euch dasein bischen zu einfach vor
Wie oft denn noch, jeder weiß hier wie die Gesetze sind. Aber gut finden muss man es doch noch lange nicht. In anderen Ländern läuft es auch anders, Wilden Westen habe ich da aber noch nicht gesehen.