Zitat
Ja, dass ist mir schon klar. Aber dennoch kann ich es behaupten und versuchen, mich meiner Gewährleistungspflicht zu entziehen. Bin ich dann als Besitzer in der Beweispflicht oder Züchter?
Im ersten Halben Jahr muß man gar nichts beweisen, danach sieht das Gesetz vor, das bewiesen werden muß, das der MAngel schon bei der Übergabe bestand. Das nennt man „Beweislastumkehr“. Ausgenommen sind Schäden, die nicht durch unsachgemäße Benutzung entstehen können.
Das zumindest vom Gesetz her, wie das nun bei Hunden angewandt wird weiß ich nicht, allerdings muß ich sagen, wenn der Züchter alles in seiner Macht stehende getan hat, um so etwas zu verhindern, dann ist das ok und man muß eben akzeptieren, das man keine Kaffemaschine sondern ein Tier gekauft hat.
Gab es die nötigen Untersuchungen nicht, so muß man sich auch an die eigene Nase greifen, warum man diesen Züchter gewählt hat. Vielleicht hätte man selber auch sorgfältiger vorgehen müssen.
Und wegen der Zuchttauglichkeit wurde ja schon alles gesagt...man hat immer das Risiko, das der Hund sich nicht so entwickelt, wie man das gerne hätte, und das sollte auch kein Weltuntergang sein. Was verliert man schon, wenn der Hund nicht decken darf?
Liekedeeler
