Beiträge von Knautschgesicht

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    Gut, aber wie sollte denn so ein Gesetz aussehen?

    Hier gab es Beispiele mit an der Heizung anbinden, in die Box sperren bis Hund einkotet, ins tageslichtlose Gäste-WC stecken.
    Jetzt hängt jemanden irgend ein anderer beim Vet-Amt hin aus Mißgunst.

    Dann bekommt man entsprechend Besuch vom Mitarbeiter. Die Autobox steht in der Ecke weil sie da ihren Platz hat wenn das Auto z.B. vom Partner genutzt wird. Man hat ein Mini-Gästeklo, einen Röhrenheizkörper.
    Dann ist der Hund weg - bei einem entsprechend formulierten Gesetz....

    Normalerweise ist ja der Hund nicht sofort weg.
    Wenn man das so argumentieren kann, kann der AV natürlich nichts machen, außer Waldi hängt grad an der Heizung, wenn der AV reinkommt.
    Allerdings ist der HH dann gewarnt. Einsehen wird er es wahrscheinlich nicht. Aber er weiß, daß er "beobachtet" wird, denn irgendjemand muß es ja gemeldet haben.

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    Die Aussage mit dem Privathaltung stammte von Amt und nicht von mir und der hat beide Fälle auch nach mehrfacher Meldung durch verschiedene Personen die Haltung immer noch abgesegnet.

    Zum anderen denke ich einfach reden wir an einander vorbei. Denn gerade was die Haltung in Privathaushalten angeht, gibt es viele Grauzonen und Schlupflöcher, die weder im TSchG noch in der TSchHuVo geregelt sind, beziehungsweise nicht so wortwörtlich auf diese angewendet werden können, schon aus der Formulierung heraus.
    Was wiederum bedeutet, das alle Dinge im Ermessen des jeweiligen Sacharbeiters liegen. Wenn dieser der Meinung ist, das da was im argen liegt, dann ist das so, wenn der das nicht so sieht, ist das auch so. Es gibt keine einheitliche Regelung und so kann es wie ach schon erwähnt sein, das gerade in Gemeinden mit einem Veterinärdienst (sprich mehr als ein Vet) 2 verschiedene Aussagen zu ein und der selben Anfrage kommen und auch 2 verschiedene Notizen für den selben Fall kommen.

    OK
    Aber auch die Vets müssen sich ja auf irgendetwas stützen.
    Die Veterineuse, die ich am Telefon hatte, hat z.B. Gerichtsurteile ihrer Einschätzung zugrunde gelegt. Darin heißt es ja in punkto Zeit "zu einem überwiegenden Teil des Tages". Abzüglich der Zeit, die der HH verpflichtet ist, dem Hund außerhalb des Zwingers, Kennels, Wohnung, wasauchimmer Auslauf und Bewegung zu verschaffen, bleibt da ja nicht viel. 4 Stunden fand sie schon unangemessen. Sie kannte z.B. auch das Urteil mit dem Auto, das hier schon genannt wurde.

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    Also ich bin an dem Punkt, an dem ich erneut das Gefühl habe es gibt nix mehr zu sagen.
    Einigung aussichtslos. Entgegenkommen ebenso.
    Verständnis in keiner Weise zu erwarten.
    Verhärtete Fronten.
    Viel Spaß noch ;-)

    Ist gut, dir auch noch viel Spaß :smile:

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    Nein ist es nicht, weder nach dem TSchG noch nach der TSchHuV.
    Jeder Mitarbeiter einer Behörde (Veterinäramt, Veterinärdienst, Ordungsamt) handeln und bewerten nach eigenem Ermessen und so kann es auch sein, das innerhalb einer Behörde 2 Mitarbeiter völlig unterschiedlich entscheiden.


    Bei den von mir genannten Beispielen, man kann so viel melden, nur liegt es an den Behörden dort etwas zu unter nehmen und auch da gab es keine gesetzliche Regelung, weil Privathaltung und keine gewerbliche und keine Zucht und damit liegt es im Ermessen des Sachbearbeiters und der hat gesagt es ist okay.

    *seufz
    Das hat nichts mit privat oder gewerblich zu tun. Irgendwie kann ich es dir scheinbar nicht erklären.
    Sei doch bitte so lieb und ruf bei deinem zuständigen Amt für das Veterinärwesen an und lass dich mit einem der Veterinäre verbinden. Ich bin sicher, die Herrschaften können es dir so erklären, daß du es verstehst. Und sei bitte so gut und melde das mit dem kurz anbinden und dem Gästeklo. Anbinden im Zwinger ist auch verboten und lt. Auskunft der AV, mit der ich telefoniert habe, gelten die Mindestraumanforderungen aus der Zwingerhaltung auch in Räumen, die von Menschen bewohnt werden.
    Solltest du damit Probleme haben, schick mir ne PN und wir telefonieren mal darüber, wenn du magst

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    "Zeig mir jetzt bitte, wo ihr als Tierquäler bezeichnet werdet! Oder als unfähig!"

    In jeder Zeile.
    Du kannst sicher sein, dass das nicht nur bei mir so ankommt.

    Ähm, ob du etwas in das von mir Geschriebene hinein interpretierst, kann ich natürlich nicht verhindern. Ich jedenfalls meine, was ich schreibe. Und ich habe weder jemanden als Tierquäler bezeichnet, noch als unfähig. Das würde ich dann direkt schreiben, keine Sorge.

    Ich jedenfalls würde mir wünschen, daß die Diskussion wieder ein sachlicheres Level erreichen würde.

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    Hat mal jemand das Experiment gemacht und mal einer trächtigen Haushündin die Wahl gelassen, wo sie ihre Welpen bekommen möchte und ihr zum Beispiel die Wurfkiste, eine Box/Schrank/andere Höhle oder den Garten mit verschiedenen Verstecken angeboten? Das wäre doch mal ein interessantes Experiment, wofür sich die Hündin entscheiden würde. Meine haben die Wurfkiste gewählt, bis auf eine, die versucht hat,mir zu folgen, egal, wohin ich ging. Sie hätten raus gekonnt :ka:

    Aber ich kenne im Gegenzug auch Menschen, die ihren Hund in ein kleines Gästeklo packen und das täglich 12 Stunden ohne Tageslicht und gerade mal so viel Platz, das sich der Hund dort hinlegen und umdrehen kann. Wenn es dem Halter lustig ist, kommt der Hund auch noch über Nacht darein. Ich kenne auch Hundehalter, die ihre Hund mit einem Halsband an eine Heizung binden, wenn sie das Haus verlassen und der Hund alleine bleiben muss und zwar an eine Leine von gerade mal einen Meter.
    Gerade bei letzterem frage ich mich dann, was ist denn für den Hund ungefährlicher?

    Die zuletzt von dir genannten Beispiele hätte ich dem Amtsvet gemeldet!!!

    STOP!!!
    Zeig mir jetzt bitte, wo ihr als Tierquäler bezeichnet werdet! Oder als unfähig!

    Außerdem ging es im Ursprung um die Frage, ob es per Gesetz verboten sei, Hunde über Stunden in einer geschlossenen Box unterzubringen. Genaugenommen ging es nicht darum, ob ihr die Box toll findet und aus welchen Gründen.

    Das Ganze führte dazu, daß mehrere von uns beim VETERINÄRAMT (ich schreib es extra groß, damit es nicht wieder Tierschutz heißt) angerufen haben und im Groben die gleiche Antwort bekamen.
    Die wurde zuerst ignoriert, dann hieß es, wir hätten den Tierschutz angerufen, nicht den Amtvet., dann wurde angezweifelt, und jetzt ist es euch sowieso egal. Was sonst würde überzeugen, wenn nicht die definitive Aussage zu dem Thema von Personen, die es wissen MÜSSEN (die Amtsveterinäre). Aber auch das zählt ja nicht.

    Also bitte wirf uns nicht vor, WIR hätten die Wahrheit gepachtet.

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    Natürlich geht es um die Welpen. Ist ja nichts neues, das sie in Höhlen geboren werden, oder? Das hab ich auch nicht behauptet :D. Ich habe allerdings geschrieben, daß NUR die Werfenden Hündinnen in der Höhle sind bis die Welpen eigenständig sind

    Ein wildlebender Hund wurde sich zwar nicht freiwillig einsperren, er würde aber auch nicht in deiner Küche leben oder an der Leine gehen oder oder...
    Dass Tiere bei uns leben können bringt immer kompromisse mit sich.

    Also entweder vergleichen wir wildlebende Hunde mit Domestizierten oder nicht. Wenn man argumentiert, daß Hunde in freier Wildbahn Höhlentiere sind, und deshalb die Box als Höhle so toll finden, kann man beim Argument, daß die Höhlen draußen ja nicht geschlossen sind, nicht einfach umschwenken und sagen, die würden eh nicht beim Menschen leben.

    Wie hättest du es denn nun gern? Vergleich mit Wildlebenden oder nicht?

    OK, dann bezeichne ich mal den "Bericht" über Hunde als Höhlentiere als Propaganda ;)

    Es ist richtig, daß Wölfe und freilebende Hündinnen ihre Welpen in einer Höhle werfen und in den ersten Wochen auch dort unterbringen. Allerdings auch nur die. Diese Höhle ist allerdings nicht verschlossen und es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese zu verlassen. Daraus ist nicht zu schließen, daß Hunde Höhlentiere sind.

    Außerdem verstehe ich den Bericht so, daß z.B. ängstliche Hunde die Möglichkeit haben, sich dort zurückzuziehen. Von einer verschlossenen Box ist dort nicht die Rede.

    Gruben werden z.B. bei Hitze gegraben, weil der darunterliegende Erdboden kühler ist. Auch die Grube ist jederzeit offen. Kein wildlebender Hund würde auf die Idee kommen, sich selbst irgendwo einzusperren.