Beiträge von Knautschgesicht

    Hallo,


    ich brauche mal eure Meinung und vielleicht ein paar Tips.


    Ich habe vor nunmehr 3 Jahren 2 Hündinnen an die Freundin einer Freundin verkauft, die auch züchten wollte. Da sie, wie gesagt, die Freundin einer Freundin war, habe ich ihr die Möglichkeit eingeräumt, die beiden Mädchen zu bezahlen, wenn der erste Wurf verkauft ist. Dieses Geld kam nie und sie meldete sich auch plötzlich nicht mehr. Mir blieb also nichts anderes übrig, als einen Anwalt einzuschalten. Sie bekam 8 (!) Zahlungsaufforderungen, u.a. vom Gericht, gegen die sie aber mit diversen offensichtlich fadenscheinlichen Argumenten anging. Sie wollte also weder bezahlen, noch die Hunde zurückgeben.


    Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe die Verhandlung nach mehr als 2 Jahren im letzten Dezember gewonnen. Die Hunde gehören also rein rechtlich wieder mir.


    Da es die beiden Hunde bei der Frau gut haben (sie lässt das Theater GsD nicht an den Hunden aus) und ich die beiden Mädchen nicht in mein bestehendes Rudel integrieren kann (vom Platzproblem, das dann auftreten würde mal ganz abgesehen), habe ich die Frau Anfang diesen Jahres angerufen und ihr die beiden Hunde erneut zum Kauf angeboten. Hierbei habe ich ihr 2 Varianten genannt: a) der reguläre Welpenpreis, wenn beide Hündinnen nachweislich kastriert werden, oder b) Zuchthundepreis, dann hätte sie züchten dürfen.


    Sie meinte, sie würde es sich überlegen. Statt einer Antwort kam ein Brief des gegnerischen Anwalts, daß ich beide Hunde abholen solle, diese aber nur gegen eine Zahlung von über 15.000 Euro Haltungsgebühren für die vergangenen 2,5 Jahre (in denen sie sich ja geweigert hatte, mir die Hunde zurückzugeben) ausgehändigt bekäme. Genaugenommen weigerte sie sich wieder, die Hunde an mich heruszugeben. Also neues Verfahren, welches noch läuft!


    Vor ein paar Tagen nun kam widerum ein Schreiben der Gegenseite, sie würde mir die Hunde nach abgesprochenem Termin vorbeibringen, sonst bringt sie beide Mädchen ins Tierheim.


    Wie auch immer: mir geht es in erster Linie um das Wohl der Hunde, aber ich muß mich im rechtlichen Rahmen und nach meinen Möglichkeiten verhalten.


    Jetzt meine Frage an euch: wie soll ich weiter verfahren?


    Gruß
    BZ

    GRÖÖÖÖHL!!!


    Ich hoffe, die Hunde verstehen uns nicht :irre3:


    Beschwerde meiner Nachbarin (die selbst Hunde züchtet): "Ihre Hunde starren mich über den Sichtschutzzaun (1,80m) hinweg an, wenn ich IN meiner Küche bin. Ich fühle mich bedroht!" :headbash:

    Kitara:
    Wenn der Mensch NICHT zum Hund passt, würde ich nicht sagen "der hier passt am Besten zu euch", sondern "diese Rasse passt GAR NICHT, versucht es bitte mit einer Anderen". Hab ich auch schon gemacht. Aber den Welpen direkt aussuchen? Nein! Ich beschreibe das Wesen des einzelnen Welpen und höre genau hin. Dann gebe ich Empfehlungen. Deshalb hat bei mir ein Erstgespräch locker 3 Stunden gedauert.


    Das habe ich auch so geschrieben. Also bitte genau lesen ;)


    LG
    BZ

    Kitara
    Empfehlungen aussprechen: ja, Hund als Züchter aussuchen: nein
    Wenn ein Welpenkäufer nicht generell alle Kriterien erfüllt, bekommt er gar keinen Hund, das ist klar.


    Meist sucht sowieso der Hund den Menschen aus, zumindest bei mir...gg


    Wichtig finde ich in jedem Fall, daß sich die Interessenten vorher ganz in Ruhe hinsetzen und überlegen, welche Eigenschaften der Hund mitbringen soll und was man als Mensch bereit ist an Zeit und Einsatz zu investieren. Und zwar die ganze Familie. Optische Vorlieben sollten erstmal in den Hintergrund treten und erst später mit einfließen.
    Leider tun das die wenigsten und man kann Menschen immer nur vor die Stirn gucken, nicht dahinter.


    LG
    BZ

    Ich mußte mich ja schlau machen....also:
    Bei einem Bestand von mehr als 2 fortpflanzungfähigen Hündinnen oder mehr als 2 Würfen pro Jahr wird von Amts wegen von einer gewerblichen Zucht ausgegangen, d.h. der Züchter muß Gewerbe anmelden und untersteht somit der Kontrolle des Vet-Amtes.
    Pro 10 erwachsenen Hunden plus deren Nachkommen muß ein Betreuer vorhanden sein.
    Für die Zwingerhaltung gibt es Vorgaben in Größe und Einrichtung.
    Das Ganze wird überprüft vom Vet-Amt (Ordnungsamt) und im Falle einer Gewerbepflicht automatisch ans Finanzamt weitergeleitet.
    Für eine Anzahl an unterschiedlichen Rassen gibt es keine Vorgaben. Dies sind nur Empfehlungen, hauptsächlich von Tierschutzorganisationen.


    Melde es bitte nur, wenn du dir wirklich sicher bist, daß die Tiere nicht rechtmäßig gehalten werden, sonst kann dich der Züchter wegen falscher Verdächtigungen anzeigen.


    LG
    BZ

    IGNORIEREN! Auch wenn es schwer fällt, wenn sie alles fallen lässt. Erstmal liegen lassen.


    Setz dich auf deinen gewohnten Platz, z.B. Fernsehsessel, Sofa, was auch immer und ignorier sie völlig. Auf keinen Fall beruhigen, das verstärkt das Verhalten.


    Wenn sie dich sieht, gähne. Klingt blöd, ist aber ein Beschwichtigungssignal und bedeutet: alles OK, keine Gefahr.


    Sobald sie sich beruhigt hat, stehe in aller Ruhe auf und beseitige die Hinterlassenschaften.


    Viel Erfolg
    BZ

    Wenn ein Rüde eine läufige Hündin riecht, schaltet sich eindeutig das Hirn ab. Da zählt nur noch der Trieb...Kerle eben. Beim Einen mehr, beim Anderen weniger.
    Wenn ich eine läufige Hündin im Haus hatte, die nicht gedeckt werden sollte (was sehr oft vorkam), litten die von ihr getrennten Rüden die ganze Hitze über. Futter wurde tagelang verweigert, mein Altrüde weinte nächtelang und zitterte die ganze Zeit. Katastrophe! Erst die Kastration half.


    Die Idee mit den Alimenten wirkt bei dusseligen Rüdenbesitzern sicher, denn wenn es an's Geld geht, werden viele wach ;)


    LG
    BZ