In den Vorgaben des AT geht es ausschließlich um zuchtfähige Hündinnen, wahrscheinlich um unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden (habs schriftlich vor mir liegen).
Kastrieren wäre eine Möglichkeit, um die Gewerbeanmeldung zu vermeiden (habe ich erst letzte Woche bei einer anderen Hündin gemacht, die ich aus schlechter Haltung zurückgeholt habe...ich sollte an meiner Menschenkenntnis arbeiten!!!)
Trotz allem hätte ich das Platz- und das Integrationsproblem.
Mir geht es eigentlich in erster Linie darum, die Hunde in bestmögliche Hände zu vermitteln, ohne den Umweg über mich zu machen, um unnötigen Stress für alle Beteiligten zu vermeiden. Aber darf ich das?
Übrigens: auch meine Anwältin findet den Fall mittlerweile verwirrend und mir ist durchaus klar, daß dieses ganze Durcheinander schwer zu verstehen ist
LG
BZ