Beiträge von Knautschgesicht

    In den Vorgaben des AT geht es ausschließlich um zuchtfähige Hündinnen, wahrscheinlich um unkontrollierte Vermehrung zu vermeiden (habs schriftlich vor mir liegen).


    Kastrieren wäre eine Möglichkeit, um die Gewerbeanmeldung zu vermeiden (habe ich erst letzte Woche bei einer anderen Hündin gemacht, die ich aus schlechter Haltung zurückgeholt habe...ich sollte an meiner Menschenkenntnis arbeiten!!!)


    Trotz allem hätte ich das Platz- und das Integrationsproblem.


    Mir geht es eigentlich in erster Linie darum, die Hunde in bestmögliche Hände zu vermitteln, ohne den Umweg über mich zu machen, um unnötigen Stress für alle Beteiligten zu vermeiden. Aber darf ich das?


    Übrigens: auch meine Anwältin findet den Fall mittlerweile verwirrend und mir ist durchaus klar, daß dieses ganze Durcheinander schwer zu verstehen ist ;)


    LG
    BZ

    Hallo,


    mein 7-jähriger Rüde hat seit ca. 3 Monaten ein beidseitiges Lefzenekzem. Am unteren Lefzenrand hat er auf beiden Seiten je eine Falte, in denen sich der Speichel sammelt. In diesen ständig feuchten Falten hat er nun diese Entzündungen. Antibiotika helfen kurzfristig, nach Absetzen der Tabletten kommen die Entzündungen aber sehr schnell wieder. Auch tägliches Reinigen und Desinfizieren helfen nicht.


    Hat jemand einen einen Tip oder Erfahrungen? Ich bin auch hömöopatischen Mitteln gegenüber nicht abgeneigt.


    LG
    BZ

    Oh, daß der Hund erst 7 Monate alt ist, hab ich wohl überlesen.


    Die Rütteldose wird übrigens auch von Rütter angewandt (daher kenn ich das ja ;) ).


    Ich hatte das Verhalten im Ganzen eher als "Chefgebahren" gesehen (niemanden an Herrchen/Frauchen ranlassen, im Notfall mit Gewalt...usw).


    Was ich persönlich nicht verstehe ist, wieso einem der Hund im Haus nicht nachlaufen darf? Was ist falsch daran? Natürlich will ein Hund immer dabei sein, das ist nun mal ein Rudeltier. Normalerweise relativiert sich das sowieso, wenn die Hunde einem im Haus folgen dürfen und sie irgendwann merken, daß das, was man so tut, für den Hund eigentlich super-langweilig ist.


    LG
    BZ

    network
    Wir haben uns nicht verglichen, das Gericht hat den Kaufvertrag nachträglich für nichtig erklärt. Die Hunde waren also rein rechtlich auch nachträglich die ganze Zeit meine.


    Zu der Gewerbeanmeldung: ich habe die Zucht aufgegeben, habe also GAR KEINE Nachzuchten mehr. Trotzdem ein Gewerbe anzumelden, nur weil ich "zuviele" Hündinnen habe, erscheint mir unsinnig, wird aber nun mal vom Gesetzgeber verlangt.


    Dazu kommen ja auch die besagten Platzprobleme, die dann auftreten würden, sowie die Integration, da sich die beiden Mädchen schon untereinander nach Aussage der Frau nicht mehr vertragen.


    LG
    BZ

    sarah1982


    Also 1) ist es tatsächlich so, daß bei der Haltung von mehr als 2 gleichrassigen, nicht kastrierten Hündinnen, eine gewerbliche Zucht angemeldet werden muß, da das Vet-Amt dann davon ausgeht, daß man mit diesen auch regelmäßig züchtet. Genau wie bei mehr als 3 Würfen per Anno. Lies dich doch mal in die Statuten ein.


    Und 2) habe ich ja schon vor mehr als 2 Jahren, als keine Zahlung erfolgte, die Hunde zurückverlangt. Dies geht GsD aus den Gerichtsakten hervor. Sie hatte sich ja lediglich geweigert, die Hunde herauszugeben. Also bin ich ganz sicher NICHT verpflichtet, "Unterhalt" für diese Zeit zu zahlen.


    LG
    BZ

    Huhu,


    habt ihr mal versucht, SOFORT die Richtung zu ändern, sobald er auch nur ansatzweise den Versuch startet, an der Leine Theater zu machen? Bitte dies NUR machen, wenn der Hund ein Geschirr trägt, nicht mit Halsband, sonst Verletzungsgefahr!!!!!


    Also schon bei der leichtesten Versteifung des Hundes ZACK, umdrehen. Am besten mit gleichzeitigem Befehl wie "NEIN" oder "SCHLUß" o.ä., damit es nicht nach Flucht aussieht. Sobald er sich entspannt, ruhig wieder in die alte Richtung zurückdrehen und neuen Versuch starten. Wenn er ruhig bleibt: loben


    Bewährt hat sich auch die Rütteldose.


    Aber Achtung: das Timing ist extrem wichtig!


    VG
    BZ :smile:

    couchpotatoe


    schwebendes Verfahren hin oder her, ich MUß verhindern, daß die beiden ins Tierheim gehen. Ich nenne ja weder Namen noch sonst irgendwelche relevanten Informationen bezüglich der Person.


    Ich hatte nur gehofft, daß ich hier vielleicht Ideen und/oder Anregungen bekomme, wie man diese Situation am besten auflöst


    LG
    BZ

    Oh, ihr seid aber schnell mit den Antworten.


    Meine Anwältin ist an der Sache dran.


    Der Zusatz "die Hunde bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Züchters" war Bestandteil des Vertrages, deshalb hab ich auch das Verfahren gewonnen.


    Trotzdem hätte ich die beiden Mädels nicht selbst abholen dürfen, erst recht nicht nach der 15.000 Euro-Forderung.


    Ich habe auch schon versucht, die beiden Mädchen direkt zu vermitteln, aber das ist bei erwachsenen, großen Hunden ja nicht so einfach.


    Ich selbst kann die beiden aus genannten Gründen nicht aufnehmen, außerdem müsste ich bei einer Haltung von mehr als 2 Hündinnen derselben Rasse eine gewerbliche Zucht anmelden, auch wenn ich gar nicht mehr züchte.


    LG
    BZ

    Stimmt!


    Ich habe mal bei einem Sturz eine zirkusreife Kung-Fu-Nummer mit meinem Holzzaun gebracht und hatte dadurch die Hand voller Holzsplitter. Danach hat besagte Nachbarin im Dorf erzählt, ich sei von meinen eigenen Hunden gebissen worden.


    Also: ich habe chinesische Hühnerwürger, SH 1,96 mit Röntgenblick und Holzgebiss, die in bedrohlicher Haltung fremden Frauen beim Kochen (GsD nicht beim Duschen) zusehen. Fallen die eigentlich unters Kampfhundegesetz? :???:


    :D BZ