Hallo,
also ich weiß ganz genau, das Yorki's in Wohnungen KEINE Erlaubnis brauchen, das sie als Kleintier (ala Meerschweinchen etc.) eingestuft werden (habe trotzdem eine - nur es kann mir nicht verboten werden sie zu halten!!!). Wenn ich dein Bild richtig erkenne, hast du ein Chihuhua oder? Bin der Meinung, dass diese auch unter diese Regelung fallen.
Ich habe damals in meinen "Antrag" reingeschrieben, dass ich meinen Vermieter nur darüber "informieren" möchten, dass ich künftig einen Yorki halte und auch deutlich reingeschrieben, dass ich weiß, dass ich für einen Yorki keine Erlaubnis brauche (entsprechende Urteile habe ich in Kopie gleich beigefügt). Das Ganze habe ich freundlich aber bestimmt im Schreiben verpackt und hatte prompt nach 2 Tagen eine Genehmigung... das brauchten die wohl für ihr Ego. Egal... Lotte kann mir nicht verboten werden.
Google doch mal.
Toi, toi, toi... berichte bitte weiter!!