Ich hoffe für die Ostheopatin, dass sie eine gute Haftpflichtversicherung hat, die auch solche Diagnosen außerhalb ihres Behandlungsbereichs abdecken.
Laien haften gar nicht für ihr Getue. Wenn sie also überheblich genug ist, bei dieser Indikation zu glauben, irgendwas diagnostizieren zu können, und sie irrt sich (was wir alle nicht hoffen), dann kann man sie nicht belangen, denn sie ist nur eine Laienbehandlerin vor dem Gesetz. So, als ob man den Postboten befragt, ob er denkt, dass der Hund krank ist.
Edit: außer die Osteopathin ist zusätzlich Tierärztin. Tierärzte sind haftbar.
Wenn man sich also zum Kaffee einen Tierarzt einlädt und nebenbei fragt, ob er denkt, der Hund sei krank, und der Tierarzt sagt nein und irrt sich, dann ist er für die Aussage haftbar und es sieht schlecht für ihn aus.