Von einer Tierschutzfreundin bin ich gebeten worden, diese Pressemitteilung hier bekannt zu machen und für viel Unterstützung zu werben:
Der Sachverhalt kurz zusammengefasst:
Ende 2008 sind einer Familie ihre beiden 8-Monate alten Marammenos durch ein aus Versehen offen stehen gelassenes Tor aus dem ansonsten hundesicheren Grundstück entwichen.
Beide Tiere wurden von einem Jäger erschossen, mit der Begründung sie hätten gejagt. Einer der beiden Hunde wurde mitten in der Ortschaft erschossen. Anschließend hat der Jäger beide Hundeleichen heimlich auf seinem Grundstück vergraben.
Nach einer Woche -in der die Hunde intensiv gesucht wurden- hat die Familie die ganze Geschichte erfahren und Strafanzeige gestellt.
Nun - nachdem das Ermittlungsverfahren über ein Jahr gedauert hat- ist es endlich soweit. Der Jäger muss sich vor Gericht verantworten!
Am Montag, 19. April ab 11 Uhr findet die Verhandlung im Amtsgericht Freising statt.
Viele Unterstützer/innen werden ab 10:30 Uhr vor Ort sein. Weitere sind natürlich immer gerne gesehen.
Und nun noch die offizielle Pressemitteilung des Anwalts:
PRESSEMITTEILUNG
Jäger erschießt zwei Hütehunde mit Schrot Strafverhandlung vor dem
Amtsgericht Freising
"Es war ein Schock für die ganze Familie", sagt Frau Christine Neumaier,
die Halterin der beiden jungen Hütehunde. "Schließlich waren unsere
Hunde Familienmitglieder. Vor allem meine Kinder sind bis heute
unglaublich traurig darüber", so Frau Neumaier weiter. Die Kinder können
nicht verstehen, wie ein Mensch ihre geliebten Spielgefährten töten konnte.
Ein Jäger hatte am 18.10.2008 die beiden Hütehunde in 85408 Gammelsdorf brutal mit Schrot erschossen - mit der Behauptung, die Jäger in so einem Fall immer vorbringen: angeblich hätten die Hunde gewildert. Doch Fragen über Fragen türmten sich in dem seit über einem Jahr andauernden Ermittlungsverfahren auf.
Tötung erfolgte in Ortschaft!
So steht nun fest, dass zumindest einer der Hunde im befriedeten Bezirk
- also innerhalb einer Ortschaft - getötet worden ist. Dort hätte überhaupt nicht gejagt werden dürfen. Der andere Hund wurde angeblich im Wald erlegt. Da einer der Hunde dem Jäger enteilt war, wurde dieser mit dem Auto verfolgt und in einer Ortschaft gestellt und dort mit einem Schrot-Fangschuss aus nächster Nähe hingerichtet; damit die Untat nicht aufliegt, vermutet Frau Neumaier nicht ganz zu Unrecht. Denn nach der Tat wurden beide Hunde still und heimlich vergraben; vorhandene Zeugen wurden eingeschüchtert.
Verlust des Jagdscheins?
Rechtsanwalt Dominik Storr, der Frau Neumaier vertritt, vermutet, dass
die Hunde von dem Jäger treu nach dem Motto der drei "S" ("Schießen,
Schaufeln, Schweigen") um die Ecke gebracht wurden. "Dieser Slogan ist
in Jägerkreisen weit verbreitet, denn in den seltensten Fällen ist die
Tötung von Hunden gerechtfertigt. Die Jäger geben all dies in den
diversen Jagdforen im Internet auch noch freimütig zu", so der
Rechtsanwalt der Hundehalterin.
Bei der Strafzumessung müsse strafschärfend berücksichtigt werden, dass
das Maß der Pflichtwidrigkeit - gemessen an den Sorgfaltspflichten eines
Jagdausübungsberechtigten - völlig unerträglich sei: Einem fremden
Haustier in einem befriedeten Bezirk, wo Menschen wohnen und in dem die
Jagd ruht, mit einer geladenen Schusswaffe nachzustellen und dieses zu
töten, müsse zum Entzug des Jagdscheins führen.
Bei einer Verurteilung des Jägers zu einer Geldstrafe von mindestens 60
Tagessätzen wird gesetzlich vermutet, dass der Jäger nicht die
erforderliche Zuverlässigkeit für einen Jagdschein besitzt.
Eine Verurteilung unter 60 Tagessätzen wäre ein Freibrief für weitere
verantwortungslose Taten des Jägers, so Rechtsanwalt Storr.
Der Ausgang des Verfahrens wird daher mit Spannung erwartet.
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Nach zulesen ist die ganze Geschichte auch hier:
http://hundetreffen-oberbayern.de/thread.php?threadid=8913&sid=