Ich arbeite ja als Streetworkerin. Vor kurzem war ich auf einer Streetwork Tagung und eine Kollegin aus einer bayrischen Stadt hat mir folgende Situation geschildert:
Bei ihr im Viertel nimmt die Haltung von Kat. 1 Hunden (illegal aus dubiosen "Zuchten" eingeführt) zu. Die jungen Erwachsenen, die sie besitzen, wollen sie auch abrichten und halten sie zu Angst- und Statuszwecken.
Versichert ist die Hündin natürlich nicht.
Einer dieser jungen Männer, besitzt eine American Staff Hündin. Diese hat vor kurzem ein Kind gebissen. Allerdings war nicht der Besitzer mit ihr unterwegs, sondern jemand anderes. Die Hündin geht bei "fass" nach vorne und beißt auch.
Der Besitzer ist aufgrund einer Körperverletzung zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In seiner Akte finden sich wohl weitere Delikte wie z.B. räuberische Erpressung.
Nun waren ihren Fragen:
Wer muss für den Beissvorfall haften? Besitzer oder Gassigänger?
Wie sieht die rechtliche Lage aus (wird ein "abgerichteter" Hund als Waffe gewertet)?
Was passiert mit dem Hund?
Nachdem ja der Hund offiziell gar nicht exisitiert und damit auch offiziell keinen Besitzer hat, ist die Freundin des Halters am überlegen, zu behaupten, es sei ihr Hund. Was kann ihr passieren?
Meine Antworten:
Besitzer muss haften. Fraglich ist, ob es etwas zu holen ist.
Meiner Meinung nach, kann es als vorsätzliche Körperverletzung und der Hund als Waffe angesehen werden. Mit den dementsprechenden strafrechtlichen Folgen.
Hund wird eingezogen und landet im TH.
Entweder Freundin muss die straf- und zivilrechtlichen Folgen tragen oder es gibt eine Anzeige wegen Falschaussage.
Wie seht ihr das?
Gespannt bin ich vor allem auf eure Meinungen zu der "Hund = Waffe" Thematik?
Das soll übrigens keine Rechtsberatung sein, sondern nur eine Abfrage eurer Einschätzungen und/oder Erfahrungen.