S: "Ich habe den Anus von Kühen putzen müssen, damit sie schön sind!"
Vielleicht wäre das ja eine Alternative:
S: "Ich habe den Anus von Kühen putzen müssen, damit sie schön sind!"
Vielleicht wäre das ja eine Alternative:
IchIchIch.... ![]()
Also, ich habe weder Grödel noch Skischuhe oder Langlaufski. Dafür ne alte faule Prinzessin.
Wenn du und Xsara nun ne richtige Wintertour machen wollt, dann würde ich mich an der Isar anschließen.
Ansonsten würde ich schauen, dass ich die Hoover "verschachern" kann, dann wäre ich mit dem Schäfle bei einer längeren Wanderung dabei. ![]()
Aus Erfahrung verspricht er sich nix von einer Meldung beim OA. Der hiesige Landkreis ist da wohl sehr träge.
Joah.... aber durch "Nicht-melden" wird vermutlich erst recht nichts passieren.
Viel Spaß bei der Bewaffnung!
Danke für die Anregungen. Auf andere Strecken ausweichen ist nicht immer möglich, gerade mit kleinem Kind ...
Aber mit einem kleinen Kind Waffen zu benutzen ist ein einfacher/sinnvoller Weg?
Mach die Anzeige, geh zum Ordnungsamt! Jetzt! Nicht erst nach einem Gespräch oder falls der HH sich wieder "falsch" verhält!
Das ist der richtige Weg.
Ja, sofern man sie (wie Du geschrieben hast) außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks mit sich führt. Kaufen und in der Wohnung aufbewahren kann man sie ohne den kleinen Waffenschein.
Joah.... ich ging davon aus, dass die TE ausserhalb ihrer Wohnung mit dem Hund spazieren gehen möchte... von daher bräuchte sie den kleinen Waffenschein. Ich mein, wer kauft sich aus Verteidigungsgründen ne Waffe, um sie dann daheim zu lassen?
Von daher: Auch wenn Kaufen "einfach so" geht - das "Mitführen" nicht.
würde mich auch interessieren...
Ob dieses Geheimnis wohl noch gelüftet wird?
Ist nicht verboten, wurde ja bereits drauf hingewiesen.Die frei verkäuflichen haben einen Vermerk: "Dieser Elektroschocker hat die in Deutschland notwendige PTB Kennzeichnung (Physikalisch Technische Bundesanstalt) und ist somit freiverkäuflich ab 18 Jahren."
Allerdings braucht man einen sog. Kleinen Waffenschein, wenn man sich damit in der Öffentlichkeit bewegen möchte.
Ich werde mir auf alle Fälle Pfefferspray und auch nen Elektroschocker kaufen, damit fühle ich mich völlig sicherer. Mit dem Halter und dessen Freundin werde ich noch einmal sprechen und bitten, dass der Hund nur gesichert geführt wird. Ansonsten werde ich mich ans Ordnungsamt wenden und die Sache dort schildern ...
Eine Frau und 3 Hunde zwischen 50 und 65 kg, einer davon unverträglich ist meines Erachtens ein Unding!
Mach doch die Meldung ans OA direkt und sofort. Und gleichzeitig noch eine Anzeige bei der Polizei.
Fände ich den sinnvolleren Weg als sich (illegal) zu bewaffnen.
In einer Notwehr Situation darf auch so ziemlich alles getan werden, um sich zu schützen.
Allerdings wird zum Teil halt erst hinterher bewertet, ob es eine Notwehrsituation war oder nicht. Und vor allem: ob die Situation schon beendet war - denn das gilt nur für eine "Akut Situation"!
Das wäre dann astreiner Verstoß gegen das Waffengesetz. Macht sich ganz prima im Führungszeugnis...
Erst ab 91 Tagessätzen werden Straftaten im (normalen) Führungszeugnis aufgeführt.
Ich trage nachdem mein Hund auch angegriffen wurde immer einen Schlagstock bei mir ! Er ist ausziehbar....
Zugeschoben ist er so klein das er gut in die Tasche passt und ich kann ihn dann mit einer Hand auswerfen !Kann sein das der Verboten ist...interessiert mich aber nicht
Kann nicht sein, ist so:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Und da hier ja doch sehr offen, zum "Führen verbotener Waffen" geraten wird, mal eine Übersicht, was das bedeuten kann:
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/i…r-waffenbesitz/