EDIT: Man darf Pfefferspray nur mit sich fuehren um Tiere abzuwehren. Hab ich es deswegen bei mir und bei einem Uebergriff durch einen Menschen nix anderes zur Hand und nutze es daher (gegen den Menschen), ist alles i.O. Hat man es nur bei sich um ggf. Menschen abzuwehren, darf man es nicht. Deswegen wohl auch das Verbot es im Job bei sich zu tragen.
Da reden wir aber von Notwehr.... und in Notwehr snd viele Dinge "erlaubt", die sonst verboten sind.
Generell zum Thema "Bewaffnung":
Jede Waffe kann gegen dich selbst gerichtet werden und Schaden anrichten! Das muss man sich immer bewusst machen! Egal um welche Waffe es sich handelt, egal wie gut ich damit umgehen kann!
Pfefferspray:
- muss immer griffbereit sein - in einer Angriffsituation erst noch "stundenlang" in der Tasche kruschdeln bringt nichts.
- Windrichtung prüfen (!!!!)
- richtige Seite runterdrücken - geht sehr schwer! Das ist nicht so wie ein Haarspray oder so
Nun stelle ich mir einen normalen Spaziergang vor:
Leine in der einen Hand - Pfefferspray in der anderen? Echt entspannend...
Leine in der einen Hand - Pfefferspray griffbereit in der Jackentasche.
Okay... dann kommt der Ernstfall:
2 Hunde sind in einander verbissen.
Pfefferspray raus...
Aber woher kommt nun der Wind? "Tschuldigung... könntet ihr mal kurz innehalten" - *prüf* - "Äh... könntet ihr mal da rüber gehen?"
Vielleicht hat man es bemerkt:
Ich bin immer gegen eine Bewaffnung!
Elektroschocker:
Sind mAn nicht verboten. Mit dem sog. "Kleinen Waffenschein" dürfen "Elektroimpulsgeräte mit dem PTB" Prüfsiegel mit sich geführt werden.
Waffenschein
Aber es bleibt immer die Frage, ob eine weitere Bewaffnung sinnvol ist.