Zitat
Ohne vorher abzusichern, dass der aufgegriffene Mensch auch der Eigentümer des Hundes ist.
Du brauchst ja dann nur Einspruch gegen den Bescheid einlegen und auf den Halter verweisen. Wenn der Hund im Eigentum eines anderen steht, dann muss er auch Nachweis führen, dass der Hund versteuert ist.
Anders sieht es aus, wenn der Hund dauerhaft bei dir lebt, weil es Regelungen gibt, nach denen der Hund dort zur Steuer angemeldet sein muss, wo er lebt. Aber wann hätten die schon Zeit nachzukontrollieren.
Und wenn du tatsächlich befürchtest - rein hypotetisch - wegen einer Steuersünde belangt zu werden, kannst Du - immernoch rein hypotetisch - der Sache vorgreifen und dich selbst anzeigen (blödes Wort, klingt so nach Knast - also ein Anruf beim Amt reicht normalerweise).