Schön, dass Du schon alles klären konntest.
Ich (meines Zeichens Vers.mensch incl. Schadenregulierung ) hätte Dir sofort ganz klar gesagt: jau, wir bezahlt. Ggf. wird bei solchen Schäden von der Versicherug das Handy eben zur Begutachtung angefordert und selber geprüft. Denn gerade Handys, Laptop & Co. gehen "gerne" mal kaputt und die Versicherer prüfen da zu Recht durchaus eher mal.
Mein eigenes Handy ist auch schon in Klo und Putzeimer geschwommen und war nach Trocknung immer wieder voll einsatzfähig - man muss halt mal ein, zwei Tage Geduld haben.
Ansonsten, wenn irreparabel oder Reparatur unwirtschaftlich, ersetzt die Haftpflicht-Versicherung dem Geschädigten den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert.
Wie es hier jemand geschafft hat, den Schaden des eigenen Mannes bei der eigenen Haftpflicht abzurechnen....Hut ab! Ich gehe davon aus, dass Frau & Mann in häuslicher Gemeinschaft leben. Das ist dann ein Eigenschaden und nicht zu regulieren. Kann mir allenfalls vorstellen, dass das durchgerutscht ist oder der zuständige Außendienst das netter Weise aus der Portokasse selbst gelatzt hat, weil er die Familie schon ewig kennt. Auf Kulanz sozusagen.