Beiträge von schwarzroteZora

    Zitat

    Wie ist denn das mit den Haltegriffen bei den Norwegergeschirren? Muss man da keine Angst haben, dass die Hunde im Freilauf irgendwo haengen bleiben? Beim Toben ein anderer Hund mit dem Bein steckenbleibt?
    Gibt es da Erfahrungswerte? Danke.

    Bei uns ist da noch nie irgendwas gewesen. Weder sie noch ein anderer Hund ist je daran hängen geblieben.
    Auch hat keiner versucht, sie daran fest zu halten :schockiert: Wie dreist ist das denn?
    Ich konnte bei der Anfertigung angeben, wie lang ich diesen Gurt haben möchte & hab mich für ein eher kürzeres Maß entschieden. Funktioniert trotzdem noch prima als Griff & sorgt dafür, daß das Geschirr nicht verrutscht. Aber baumelt eben nicht so rum.

    Als ich die Maße fürs erste Norweger-Geschirr brauchte, hab ich mir eins aus Seil nachgebaut, um besser erkennen zu können, wie es mit den von mir ermittelten Maßen sitzt.
    Anfertigen lassen hab ichs mir bei http://www.tier-kreativ.de & bin super zufrieden damit.
    Das nächste wird wieder ein Norweger. Das hat sich bei uns bewährt (prima an der Schlepp, rutscht nicht, praktischer "Griff", schnell an & aus gezogen) & ich kann einfach das alte Geschirr ausmessen.

    Zitat


    Ich mache öfters gemeinsame Spaziergänge mit Kunden, einfach so um die Hunde toben zu lassen und wir können quatschen. Da gibts auch mehrere Besitzer mit kleineren Rassen und bisher war es immer so dass bis auf die eine oder andere Ausnahme diese Kleinen nicht mithalten konnten und entweder die Besitzer zurück sind oder sie eben unter den Arm genommen haben. Ist auch von Hund zu Hund unterschiedlich, klar aber die meisten von den wirklich Kleinen können eben nicht mithalten.


    Schade, daß es Kleinhunde gibt, die das wirklich nicht mitmachen können. Oder liegts an den HH, die die Zwerge nicht richtig fördern? :???: Meine Maus hat keine 5kg, ist aber prima proportioniert, also keine kuzen Beinchen & nicht kurznasig. Eine Woche Kletterurlaub mit 8 Stunden pro Tag war für sie überhaupt kein Problem. Daher wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, daß es da Probleme geben könnte.

    Zitat


    Die Idee mit Kinderwagen ist gut wenn man einen dabei hat. Ich hab unsere Doggen-Dame kleinerweise oft IN den Buggy gesetzt (drunter hätte sie nicht gepasst :hust:.


    Ein Platz-Problem sollte es mit dem Zwerg, über den BettyBoopUlla nachdenkt, wohl nicht geben ;)

    Ich sehe das größte Problem wie gesagt im hohen Verletzungsrisiko, bzw darin, daß auch normale "Alltags-Verletzungen" bei diesem Größenunterschied viel gefährlicher werden können. Was bei einem gleichgroßen Hund ein Kratzer ist, kann für so einen Winzling eine schwere Verletzung sein.
    Kann alles prima laufen. Aber was, wenn nicht?

    Zitat


    Aber meines "Wissens" (welches natürlich keines ist) nach wird nach einem Zusammenstoß Mensch/Hund nach der Tollwutimpfung gefragt. Liegt keine vor wird der Mensch vorsichtshalber geimpft und der Hund eingezogen und eingeschläfert.


    Das habe ich noch nie gehört & auch in der Tollwutverordnung hab ich dazu nix gefunden :???:
    Würde ich gebissen, würde ich wohl auf einem Titer-Test des Hundes bestehen. Wie gesagt: auch frisch geimpfter Hund bedeutet nicht immer wirksamen Tollwut-Schutz.
    Oder dauert der Test sehr lange? :???: Dann würde ich mich wohl im Zweifelsfall lieber schon mal behandeln lassen.

    Zitat


    Tja und was bedeutet das nun wirklich? Wie kommt man zu einem Seucheverdacht? Bei Punkt 2. müsste ja demnach ein Titertest vorgenommen werden. Wird dieser in diesen Fällten automatisch gemacht?


    Wie das genau abläuft weiß ich leider auch nicht.
    Ich finde nur nervig, daß von Impf-Befürwortern immer wieder mit dem Argument "Wenn die korrekte Impfung nicht im Pass steht, wird der Hund sofort getötet" Panik verbreitet wird. Dabei steht das so gar nicht im Gesetz & wichtiger als die thermingerecht Impfung ist die Wirksamkeit der Impfung, die auch ohne Nachimpfung (lebens)lange bestehen bleibt.

    In der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut § 7 steht:
    (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
    1. einen Menschen gebissen haben oder
    2. nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

    Ob der Impfschutz wirksam ist oder nicht kann gar nicht anhand des Impfpasses geklärt werden. Ein wirksamer Schutz kann auch ohne Nachimpfung bestehen oder trotz Nachimpfung nicht bestehen. Das kann nur durch Titer-Untersuchung geklärt werden.