Moooment mal, hier geht jetzt aber was durcheinander.
Wenn ich nicht eine grundlegende Änderung verpasst habe, sind im VDH nur Hobbyzüchter zugelassen. Das ist ja eine steuerliche Frage, Einkünfte aus der Zucht müssen gemeldet werden, sollten sich aber in einem Bereich bewegen, der vom Finanzamt eben nicht als Gewerbe sondern als Liebhaberei eingestuft wird, ggf. in einzelnen Jahren vielleicht noch als umsatzsteuerbefreites Kleingewerbe.
Aber hauptgewerbliche Zucht ist den Mitgliedern meines Wissens nach untersagt.
Massenvermehrer und Verkaufsstätten wie die Welpenstube hingegen sind vollgewerbliche Betriebe, die entsprechend versteuern müssen sofern sie es denn angemeldet haben.