Beiträge von Tucker

    Die haben eine Hund verloren und jetzt eine traumatisierte 12jährige,

    Das ist allein das Verschulden der Eltern. Vielleicht wollen sie tricksen unter dem Gedanken "wer zuerst anzeigt bekommt Recht" oder Angriff ist die beste Verteidigung? Die Eltern könnten durchaus für den Gesamtschaden haftbar sein. Kennst du die Begriffe "Ursache und Wirkung", Kausalkette? Zuerst hat der unkontrollierte BC schwer angegriffen.

    Der BC hat nicht schwer angegriffen, die beiden Hunde von Alice haben ein paar Kratzer bzw. nichts. Ursache spielt hier keine Rolle, die Hunde haben gefährlich überreagiert und standen außerhalb der Kontrolle der Halterin, das ist der springende Punkt. Hätten die Hunde verhältnismäßiger reagiert, Alice abbrechen können, sähe es anders aus. Das OA beurteilt die von den Hunden ausgehenden Gefahr, nix mehr.

    Achso, und dann noch was, an die die finden, das sei normal und ok wenn ein schnappiger Hund heransprengt, provoziert oder whatever: sorry, aber was ist los mit euch? Ihr findet es normal, dass das tödlich endet und die Besitzerin hilflos danebensteht und ihre Hunde nicht unter Kontrolle bekommt? Echt jetzt?

    Es ist normal, dass sich Hunde wehren und Hunde, die in einem Haushalt leben, einander beistehen.

    Ich habe nirgendwo gelesen, dass jemand findet, es sei normal, dass Hunde Angreifer direkt töten.

    Das ist aber genau das was hier passiert ist, die Hunde haben sich nicht einfach gewehrt, den Angreifer vertrieben, gelocht, sie haben ihn getötet und die Besitzerin hatte keinen Einfluss mehr obwohl direkt dabei.

    Da greifen sämtliche Erklärungen über normales Hundeverhalten nicht, weil das klar überreagiert und nicht regulierbar ist.

    Mal an alle die der Meinung sind, dass da auf die andere Partei auch was zukommen müsste:

    Was genau sollte man den Eltern des Mädchens denn aufbrummen?

    Die haben eine Hund verloren und jetzt eine traumatisierte 12jährige, soll der tote Hund Leinen und MK Pflicht auferlegt bekommen? Die sind wirklich bestraft für ihren Leichtsinn. Ja klar war das auch nicht ok, auch angeleint, BC ist 20/40, Sachkunde verpflichtend. Das macht aber die Reaktion von Alice Hunden nicht angemessener und die Hunde im Zweifel nicht ungefährlicher.

    Alice hat keine Strafe bekommen, es gibt keine Schuldfestellung (das wäre nämlich Sache eines Gerichts, nicht des OA), die Auflagen sind auch juristisch keine Strafe sondern dienen der Gefahrenabwehr! Weil Alice Hunde unverhältnismäßig reagiert haben und ein anderer Hund dabei zu Tode kam. Für solche Auflagen zur Gefahrenabwehr reicht es in NRW wenn der Hund jemanden anspringt oder vom Rad angefahren wird und schnappt, nur mal als Beispiele.

    Eine Schuldfeststellung ist Sache eines Gerichts. Angenommen es käme zu einer Verhandlung, dort wird festgestellt: beide Parteien haben gleichermaßen mitschuld, jeder trägt seine Kosten (TA etc.), die Verfahrenskosten werden geteilt. Dann sind wir gleichweit wie jetzt, nur mit Gerichtskosten obendrauf. Auf die Auflagen zur Gefahrenabwehr bei Alice hätte das keine Auswirkung, die Entscheidung des OA ist eben keine Strafe und müsste zudem vor einem Verwaltungsgericht angefochten werden, hat mit einer potentiellen Strafsache nix zu tun.

    Noch ein anderes Thema wäre ein Zivilprozess, denn es ist bei der Gegenpartei juristisch ein Wert zerstört worden. Würde hier auch die Schuld geteilt, müsste Alice womöglich noch anteilig den gerichtlich festgelegten Wert des BC ersetzen, trotz Teilschuld der anderen, die überweisen sich ja nicht selbst Schadenersatz.

    Also was genau soll jetzt mit den Eltern des Mädchens passieren?

    Sinnvoll wäre sicher, solchen Haltern hundeunabhängig Auflagen zu verpassen (so wie die junge Hündin von Alice auch mitbetroffen ist) und jeder Hund der ohne Auflage geführt werden soll kann durch Wesenstest befreit werden. Weil es ja zweifellos an den Haltern liegt, würde das Sinn machen.

    Achso, und dann noch was, an die die finden, das sei normal und ok wenn ein schnappiger Hund heransprengt, provoziert oder whatever: sorry, aber was ist los mit euch? Ihr findet es normal, dass das tödlich endet und die Besitzerin hilflos danebensteht und ihre Hunde nicht unter Kontrolle bekommt? Echt jetzt?

    Mir ist die Situation total wurscht, es geht mir darum zu vermitteln, dass ich zuverlässig den Rahmen der Kommunikation vorgebe, keiner muss oder soll da irgendwas alleine klären. Und zwar immer, ich will in diesem Punkt keine Missverständlichkeiten, mal so und mal so.

    Ich bin bei vielen Dingen durchaus der Meinung, dass Hunde unterscheiden können und man flexibel sein kann, was wo wann unter welchen Bedingungen geht oder nicht. Dinge auf Hundeart klären führt im Zweifel aber immer und überall zu Ärger, endet schneller als gedacht in Auflagen oder auch mal tödlich und hat auch ohne schlechten Ausgang keinen Mehrwert. Bringt nur Unklarheit und steigende Wahrscheinlichkeit, dass der Hund sich beim nächsten Mal auch verantwortlich fühlt.

    Ich habe vor vielen Jahren etwas sehr ähnliches gemacht, allerdings war der Hund total fremd, mein Hund allerdings nicht mein erster Hund und nunja, machen wir es kurz, ich habe Hund 2 nach sechs Monaten weitervermittelt (sehr gut, tolles Zuhause bis zu seinem Lebensende vorletztes Jahr).

    Damals habe ich, als absehbar wurde, dass die beiden Hunde auf Dauer nicht so harmonieren und das auch nachteilig auf den Einzelnen wirkt, in recht kleinem Rahmen angefangen zu suchen wo er hin kann. Ich hatte Glück, dass sich das schnell ergeben hat, aber das hätte dauern können.

    Heute würde ich in Deiner Situation und Deiner Beschreibung die Hündin auf jeden Fall erstmal übernehmen, in Dein Eigentum, schriftlich. Das gibt Dir Handlungsfreiheit und Befugnis und schließt weitere Querschläge Deiner Schwester aus.

    Aber ich würde es händeln als wäre ich Pflegestelle, also neben allem anderen auch umsichtig und in gezielten Kreisen nach einem potentiellen Endplatz suchen. Behalten geht immer, niemand kann Dich zwingen den Hund abzugeben, Pflegestellenversager sind ein Klassiker, aber falls es nicht klappt bei euch, egal warum, gerätst Du nicht erst dann unter Druck, sondern hast womöglich schon gute Interessenten an der Hand wo Du sie gerne hingibst.

    Die Hunde tragen gar keine Schuld, allesamt nicht. Sie sind das was der Mensch aus ihnen gemacht hat, züchterisch, erzieherisch...und letztlich ist auch diese Situation menschenerzeugt gewesen.

    Das gilt natürlich auch für die Menschen des BC und Eltern des Mädchens, auch formaljuristisch, sie sind die Verantwortlichen. Und sie würden auch ebenso belangt wie Du, wenn ihr Hund das überlebt hätte, wäre mit denselben Auflagen zu rechnen.

    Unbedacht waren doch alle verantwortlichen Parteien, die Eltern des Mädchens haben genau wie Du gedacht, dass alles wie immer klappen wird, es wie all die Zeit davor zu keinerlei Vorfällen kommen wird und alles gut zu händeln ist. Im Grunde seid ihr da alle mit derselben Grundhaltung in die Katastrophe gerasselt.

    Aber deren Hund ist dabei gestorben, womit sich Auflagen erübrigen. Ich finde, die haben für die selbe Unbedachtheit wie Deine eigene einen weit höheren Preis bezahlt.

    Ich habe aber den Eindruck, dass Du in die Richtung denkst, dass wenn die andere Partei mitschuld war, Du und Deine Hunde weniger schuld sind. Also 100% Schuld geteilt durch zwei, und schon sinds nur noch 50% für jeden. Ich sehe das jedoch anders, meine Rechnung geht so: beide Parteien sind zu 100% schuld, beide haben genau denselben Fehler gemacht, Deine Hunde waren einfach nur stärker, aber Du hast nichts besser gemacht als Deine Gegenüber.

    Und Deine Hunde haben massiv überreagiert, sie haben den anderen nicht vertrieben, es gab keine heftige Beisserei mit Löchern für alle und Abzug des "Störenfrieds", sondern der BC wurde getötet. Das ist kein Zufall oder blöd gelaufen, in einer normalen Beisserei gibt der Stärkere dem Schwächeren üblicherweise an einem bestimmten Punkt die Chance zu flüchten, sich zu entziehen und zuzusehen Land zu gewinnen. Passiert das nicht, ist klar von Tötungsabsicht zu sprechen.

    Du hattest keinerlei Kontrolle mehr, weder verbal noch körperlich, Du standest daneben ohne Einfluss auf Deine Hunde und deren Verhalten nehmen zu können.

    Daran ändert eine Mitschuld von Dritten genau gar nichts. Im Fall des Falles, in einer heiklen Situation hast Du keine Kontrolle über Deine Hunde. Das ist gefährlich für die Umwelt bzw. kann jederzeit zur Gefahr werden.

    Das rechtfertigt die Auflagen, unabhängig jeden fremden Mitverschuldens.

    Und weil Du ja die verantwortliche Person bist, zwei Deiner Hunde schon nicht wirklich unter Deiner Kontrolle sind, ist es auch in gewissem Rahmen logisch nicht anzunehmen, dass dies beim dritten Hund derselben, sicher nicht unbekannten Rasse, anders wäre.

    Wie ich schon an anderer Stelle schrieb:

    arbeite auf Wesenstests hin und versuche wenn dann auf dieser Schiene die Auflagen zu mildern. Mit dem handfesten Nachweis, dass Du gelernt hast, zuverlässig bist und viel dafür getan hast, Dich und Deine Hunde sicherer zu machen.

    Ich empfehle hier nochmal ausdrücklich Manuela, Hundeschule DNUH, das ist Ecke Düren/NRW, als professionelle Unterstützung, Du scheinst den berechtigten Anschiss ja wohl auch auszuhalten ;-)

    Nachweis der Zuverlässigkeit bedeutet in NRW polizeiliches Führungszeugnis… und wird bei 20/40 Hunden nur in Ausnahmefällen abgefragt…

    Ich wohne ja auch in NRW und hier bei uns bist mit Nachweis Haftpflicht und kleiner Sachkunde durch damit.

    Solange alles gut läuft.

    Wenn es allerdings wie hier, zu einem schweren Vorfall kommt und daraus folgend Auflagen angeordnet werden, wird das dokumentiert, selbst wenn es nicht im FZ auftaucht. Und im Falle der Notwendigkeit eine Haltererlaubnis für gefährliche Hunde taucht das natürlich auch bei der Bearbeitung bei den Behörden auf.

    Anwaltliche Beratung schön und gut, aber da würde ich auch unbedingt sämtliche Reaktionsmöglichkeiten des Amtes mit einbeziehen.

    Deren nächste Möglichkeiten wären z.B. Wesenstests anordnen, die beinhalten in NRW definitiv Provokationen, Bedrohungen auch außerhalb von Deinem Sicht- und Einflussbereich (sofern vorhanden), Einsatz von Fremdhunden (vorbeilaufend, am Rad geführt oder joggend, an ein Tor stürmend... kann alles kommen), torkelnde, schreiende/laute Dich berührende Personen... und der betreffende Hund muss alledem cool begegnen. Wäre das so eben drin?

    Das wäre bei den allerwenigsten Hunden so machbar.

    Aber ich schätze eine andere Wahl gibt's nicht.

    MIR ist das durchaus bewusst...

    Anwaltliche Beratung schön und gut, aber da würde ich auch unbedingt sämtliche Reaktionsmöglichkeiten des Amtes mit einbeziehen.

    Deren nächste Möglichkeiten wären z.B. Wesenstests anordnen, die beinhalten in NRW definitiv Provokationen, Bedrohungen auch außerhalb von Deinem Sicht- und Einflussbereich (sofern vorhanden), Einsatz von Fremdhunden (vorbeilaufend, am Rad geführt oder joggend, an ein Tor stürmend... kann alles kommen), torkelnde, schreiende/laute Dich berührende Personen... und der betreffende Hund muss alledem cool begegnen. Wäre das so eben drin?

    Die Feststellung der Gefährlichkeit nach nicht bestandenem Wesenstest würde dann bedeuten, Du müsstest eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde beantragen. Dafür wird formal die Zuverlässigkeit und Eignung geprüft, wobei sich ein totgebissener Hund in den Akten ganz schlecht macht. Ist also fraglich ob die Erlaubnis erteilt wird und wenn, für wieviele und welche der drei Hunde? Was wenn Du keine Erlaubnis bekommst oder nur für einen Hund? Darüber hinaus dürfen gefährliche Hunde in NRW nur einzeln in der Öffentlichkeit geführt werden, unabhängig davon, ob weitere Hund ebenfalls als gefährlich eingestuft sind oder nicht, bedeutet konkret: mit jedem Hund einzeln gehen, jedes Mal...

    Ich würde einen Anwalt hinzuziehen um eventuelle weitere Folgen zu klären und ggf. vorzubereiten, aber in der Sache würde ich die Füsse schön stillhalten und zusehen mich an die Anordnung zu halten und nicht aufzufallen. Gleichzeitig mit allen Hunden aber besonders der jungen Hündin gründlich den Wesenstest vorbereiten, mit jemandem der auf Gebrauchshunde spezialisiert ist (konkret würde ich Dich so wie es steht zu Manuela/DNUH schicken, die wird Dir zwar richtig in den Arsch treten, ist aber genau die Richtige für so einen Fall) und dann irgendwann mal ganz freundlich beim Amt fragen ob es möglich ist durch einen Wesenstest Erleichterungen der Auflagen zu erwirken.