ZitatEin psychisch gestörter Mensch, und ich rede hier von wirklich psychisch gestörten Menschen, kann die Tragweite seines Tuns nicht einschätzen.... Er weißs schlicht weg nicht, dass das tatsächlich schlimm ist, was er da gemacht hat...
Und wie man mit diesem Typen verfahren wird, sollte man den Gerichten und der Staatsanwaltschaft überlassen.... Die wissen schon, was sie tun... Immerhin haben sies studiert....
Buddy11:
Ich glaube, dass der Typ unter ganz erheblichen psychischen Störungen leidet. Solche Menschen tun Dinge, die abnorm sind, deshalb bezeichnet man sie als "gestört", also außer der Norm. Das muss man ja wohl niemandem erklären
Bevor hier jetzt die falschen Schlüsse gezogen werden: Natürlich ist es schlimm, was er gemacht hat und auch für "normale" Menschen, die insbesondere tierfreundlich sind, nicht nachzuvollziehen! Aber es gibt eben Menschen, die man für ihre Taten nicht zur Rechenschaft ziehen kann, weil sie sie nicht schuldhaft begangen haben (sondern zB psychisch gestört sind). "Normale Maßstäbe" kann man an solche Menschen nicht anlegen. Und ich halte das auch für richtig - WENN denn eine psychische Störung, die Schuldunfähigkeit mit sich bringt, vorliegt. Das weiß ja bei dem Typen hier noch keiner.
LG