..also sofern ich ihn nicht erwische und er sie öffentlich macht,sprich dem ordungsamt ohne mein wissen übergibt,kann er mit einer anzeige rechnen und punkt..und sei es nur aus lehre dafür,des er fremde leut nich einfach so zu fotografieren hat...
dieses zitat:
"besonderem Umständen die Polizei einschreiten und die Bilder beschlagnahmen, auch wenn nicht zu befürchten steht, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgt [10]."
würde für mich dann zur anwendung kommen,wenn ich ihn dabei sehe,wie er mich fotografiert,ich ihm deutliche sage,des ich das nicht möchte und wenn er mir die bilder nicht rausgibt,wär ich auch so stur und würd die polizei rufen
sry,aber bei sowas kann ich wirklich fuchsig werden,weil ich es hasse,ungefragt fotografiert zu werden