ZitatJap, aber die sind doch soooo niedlich..... das dabei jagdende Hütis oder hütende Jäger enstehen und das Wesen des Hundes so konträr sich gestalten kann, dass der Hund nicht mit sich selbst klarkommt.... Das sieht die TS leider nicht.
Ebensowenig die Gefahr, dass bei der Verpaarung kranke Hunde entstehen können.
Birgit
M.E.n. kann der Käufer eines kranken Welpens den Verkäufer in Regress nehmen oder aber den krnaken Hund wieder zurückgeben.
Wie weit die Regressansprüche geltend gemacht werden können, hmm, schwer zu sagen.
Leider nur n halbes Jahr, danach muss der Käufer nachweisen das der Hund schon krank war bei Übergabe, da sich die Gerichte nicht so ganz einig sind wegen der HD-Vererbung ( eins erkannte ein Gutachten von 80%Vererbbarkeit an ein anderes 20% und wies die Klage ab)
Dat is dann immer so ein Dingen, vor allem muss beim Nachbessern ( hier z.B. HD) eine vollständige aufhebung des Mangels gegeben sein ( dann müssen die Behandlungskosten getragen werden)sonst gibts eben nur "Umtausch" sprich Geld zurück oder gleichwertiges "Produkt"