ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
Es schränkt weder das artgemäße Verhalten ein, noch seine Bewegung, es zwingt auch nicht zu bewegungen und dadurch schonmal garnicht
Dann noch der passus nicht unerheblich, legste bitte wie aus?
Juristendeutsch ...