Hallo Ihr Lieben,
meine Hündin hat vor längerer Zeit (Mitte/Ende April glaub ich) in der Verkettung blöder Umständ eein paar Kratzer in eine fremde Heckklappe gemacht. Die Verischerung hat den Schaden übernommen und wir unsere Selbstbeteiligung natürlich umgehend bezahlt.
Der Geschädigte machte anfangs Druck, von wegen er bräuchte ja noch einen Leihwagen, um zur Arbeit zu kommen, wenn der Wagen nun in der Werkstatt sei und wollte das alles fix erledigen. Nun hat die Verischerung vor 2-3 Wochen den Schaden wie gesagt finanziell beglichen und der Wagen ist immer noch nicht repariert, wobei das eigentlich schon eine Woche nach Schadensauftritt gemacht werden sollte.
Ich hab nun ein wenig Sorge, dass das Geld nicht in der (zugegeben unwesentlich) beschädigten Heckklappe landet.
Das Geld von der Versicherung muss doch dafür benutzt werden oder? Meine Oma meinte irgendwie, dass die Summe nicht zwingend dafür verwendet werden müsste - aber dann wär es doch sinnlos?!
Ich habe mir nun überlegt, die Sommerferien (vielleicht fahren die Autobesitzer ja in den Urlaub oder so) abzuwarten und wenn bis dahin nichts passiert ist in Sachen Reparatur, mal dezent meine Versicherung darauf hinzuweisen, sollte sich herausstellen, dass der Schaden auch ausgebessert werden muss.
Meint Ihr, das wäre sinnvoll?
Ich möchte nicht wirklich die neue Küche oder den Urlaub der Leute finanzieren und das so hinnehmen, wenn es da eine Klausel gibt, die die Nutzung des Geldes zur Schadensbegleichung vorschreibt 
Viele Grüße,
Kathi