Zitatda bin ich noch nicht so ganz schlau draus geworden. vor allem WER das kontrolliert bzw. kontrollieren darf ist wohl auch noch nicht klar.
da sieht man mal, wie schlecht man sich auf diese situation (die man ja selbst geschaffen hat) vorbereitet hat.
ich bleib am ball...
Also soweit ich weiß, darf jeder x-beliebige Polizist deinen Hund beschlagnahmen - du bist in der Beweispflicht, welche Rasse, wann erworben etc. Heißt also, wenn du auf der straße unterwegs bist und ein Polizist meint, der hund ist gefährlich - A-Karte...
Der Vater einer dänischen Freundin ist Polizist und sie meinte zu mir, er wird "keine Listenhunde in seinem Revier sehen", heißt er hält das Verbot für schwachsinnig. Aber ebenso gut kannst du welche treffen, die das sehr genau nehmen und dann ist dein Hund erstmal weg.
Ich könnte theoretisch mit meinem BB noch einreisen, muss allerdings dokumentieren können, dass er in Dt. lebt und ich ihn vor dem 1.7. erworben habe. Zudem Maulkorb und 2m-Leine....
Aber ich werde dieses Land niemals wieder betreten, höchstens um ein paar arme Hunde vor der Tötung zu bewahren :zensur: