Hallo,
Ja Jagdhunde, Diensthunde, rettungshunde etc sind von der Leinenpflicht befreit. In den meisten Bundesländern gibt es Leinenpflicht im Wald und Flur.
Leinenpflicht im Wald besteht in
Thüringen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein,
Brandenburg,
Hamburg (hier wird eine kurze Leine gefordert!),
Berlin (ständig außerhalb von gekennzeichneten Auslaufgebieten), in Nordrhein-Westfalen (außerhalb von Wegen)
Sachsen-Anhalt im Zeitraum vom 01. März - 15. Juli sowie in
Niedersachsen im Zeitraum vom 01. April - 15. Juli.
Letztere zeitlich begrenzte Leinenpflicht gilt in diesen beiden Ländern auch in der freien
Feldflur.
Die strengsten Bestimmungen nach Jagdgesetz besitzen Sachsen-Anhalt, Saarland und Brandenburg.
Hier gilt Tötungsrecht bereits, wenn sich der Hund nicht im Einwirkungsbereich des Hundführers befindet.
Auch Mecklenburg-Vorpommern untersagt den Freilauf außerhalb des Einwirkungsbereiches.
Tötungsrecht besteht, wenn der Hund Wild aufsucht oder verfolgt.
In den anderen Ländern (außer Sachsen und Bremen) - hier gibt es im Waldgesetz keine Festlegung über das Mitführen von Hunden im Wald kann aus dem Jagdgesetz nicht abgeleitet werden, dass der Hund im Einwirkungsbereich des Hundeführers sein muss solange er nicht wildert (= Wild nachstellen oder reißen) oder in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wild aufsucht oder in Niedersachsen streunt
Keine Leinenpflicht gibt es da nur in Bayern, B-W und Hessen - soweit ich weiss. gerade bei sowas muss man echt aufpassen, denn wenn ein Jäger auf den Hund schiesst, dann wird er sicher jede Ausrede benutzen um sich um die Kosten drum rum zu schummeln.
EDIT= Wegen der Anzeige= Weil ich erst sehen würde ob es ein versehen war oder nicht. Wie der Mensch reagiert. vielleicht tut es ihm shcon sehr leid und er dachte es ist ein Wildschwein oder was weiss ich. Ich würde immer erst das persönliche Gespräch suchen und wenn das nichts bringt eine Anzeige machen.
Liebe Grüße
Dana und Wauzis