Beiträge von couchpotatoe

    Kleine-große starke Susi, gute Reise in Regenbogenland!

    Die Kerze ist nur für dich, damit der Weg nicht so dunkel ist!

    Grüße all die Hunde die dort oben sind.
    Sie alle müssen, so wie du jetzt auch, noch ein bisschen auf uns warten. Aber nur noch ein bisschen, die Zeit vergeht dort droben gaaaanz schnell mit Spielen und Rumtoben.

    Micha, fühl dich von mir umarmt, ich sitze hier und heule.....

    Nachdem ich ja meistens nur hier mitlese und heimlich nachkoche, bring ich mich heute mal wieder hier ein :ops:

    Bei mir gab es heute Gemüsesuppe, aus Möhren, Kohlrabi und Zucchini (Reste von Kiras Barf-Pams :D ) und zum Strecken noch Kartoffen dazu!
    Das ganze mit italienischen Kräutern (für Kira auch!) und Klösschen aus Bratwurstgehäck (die aber nur für uns, da deftig gewürzt und aus Schwein, Kira hatte Hühnerkarkassen dazu :D )

    Lecker für alle!!

    Zitat

    "[i]Sach ma', wo leben wir eigentlich?

    In einem Staat mit einem gewaltigem Verwaltungswasserkopf und riesengroßen Tellerrändern, damit da auch ja keiner drüberschauen kann!

    Leider ist dem wirklich so, lies mal:

    "Warnung vor dem Hund"

    Jeden Grundstückseigentümer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren für einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstücks zu sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden.
    Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere für den Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück aufgrund besonderer Umstände - hierzu gehört auch das uneingeschränkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenenHausgrundstück - erhebliche Gefahren ausgehen.
    Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstück gehaltenen Hund gebissen, so haftet der Grundstückseigentümer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb, weil er seine Sorgfaltspflichten gegenüber anderen verletzt hat.
    Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine ausreichende Sicherung dar. Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder häufig vom Verkehr unbeachtet bleiben.
    Wer eine solche Warnung aber aus dem Wind schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden
    ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93

    Immerhin auf einem Teil seines Schadens bleibt der Einbrecher dann selber sitzen :D

    Hab mal schnell für dich gegoogelt:

    Ersatz von Tierarztkosten
    Wer eine Katze verletzt, muss dem Besitzer der Katze die anfallenden Tierarztkosten erstatten.
    Handelt es sich bei der Katze aber um einen, im Volksmund “Bastard” oder “Mischling” genannt - also
    nicht um ein Zucht- oder Rassetier mit hohem Marktwert -, haftet der Verantwortliche nur bis zu einer
    Obergrenze von 3.000 DM. Im vorliegenden Fall hatte ein Hund eine Katze angefallen und ihr eine
    Vorderpfote zerbissen. Der Besitzer der Katze verklagte den Hundehalter auf Ersatz der Tierarztkosten.
    Das Landgericht Bielefeld stellte fest, dass der für Tierverletzungen zu zahlende Schadensersatz
    grundsätzlich höher liegen könne als der Marktwert des Tieres. Dies ergebe sich aus der besonderen
    Beziehung zwischen einem Menschen und seinem Haustier. Jedoch sei die Obergrenze
    einer solchen Ersatzpflicht für Schäden an Mischlingen und anderen objektiv nicht wertvollen Tieren
    bei 3.000 DM anzusetzen.
    Landgericht Bielefeld, 1997-05-15 22 S 13/97

    Viel Spass beim Training! :D
    Wir haben mit der Carrerabahn unseres Sohnes begonnen und auf einmal wollte sogar mein Mann mit Kira trainieren :D
    Kira saß dabei in der Mitte der Bahn und durfte nicht an die vorbeizischenden Autos! Immer mehr gesteigert, erst im freien Stehen, dann im Sitz und am Ende auch im Platz!