Jeder der gewisse Dinge erfuellt MUSS die Erlaubnis des Vetamt einholen. Das ist eine behoerdliche Erlaubnis und mWn die einzige die wir in DE haben.
Ob Verein oder nicht ist egal. Das Gesetz unterscheidet da nicht.
Bloed wirds halt fuer alle gescheiten Zuechter, die diese Erlaubnis nicht bekommen koennen, weil sie zu 'klein' sind.
Aber Familie Mueller aus der Blumengasse, die lustig regelmaessig ihre Huendinnen decken laesst und die Welpen im 10. Stock des Hochhauses aufzieht, bekommt die Erlaubnis eben auch nicht und kann somit keine Welpen mehr bei den EK inserieren.
Muss man denn ein Gewerbe erst anmelden, um diese Erlaubnis nach §11 zu bekommen? Ich würde denken, die Erlaubnis muss schon vorliegen, wenn ich das Gewerbe anmelden will? Dann wäre es doch egal, ob ich mir die Erlaubnis hole und danach trotzdem gar kein Gewerbe anmelde.
Ich habe den 11er aber deswegen habe ich trotzdem nicht automatisch die Erlaubnis zur gewerblichen Zucht.
Das sind 2 unterschiedliche Dinge.Ein Hundezuchtgewerbe kann man ab 3 Zuchthündinnen anmelden.Welche ja viele seriöse Züchter nicht haben.Also können sie kein Gewerbe anmelden.
Ein Welpenhändler oder auch ein Zoogeschäft können allerdings durchaus Gewerbe anmelden.
Ob das also jetzt eine sinnvolle Regel bei Ebay ist ,wage ich zu bezweifeln.
Ich zumindest mag lieber von einem vernünftigen Züchter kaufen ( auch wenn der nur eine Hündin hat) als von den Bekannten Händlern.
Und ja ich habe auch schon einen Hund aus VDH Zucht über Ebay Kleinanzeigen gekauft.Die Züchterin dürfte nach neuen Regeln dort nicht mehr inserieren