ZitatNur dass der Hund ohne gültige Tollwutimpfung nicht nach D einreisen darf und gültig ist diese erst nach 21 Tagen
.
Natürlich hätte sie den Hund mitnehmen können, aber da man allgemein von diesem Reiseziel in die Heimat fliegt, wird der Hund am Flughafen auch kontrolliert.
Ob es für diesen Hund wirklich sinnvoll ist den Rest der 21-Tagesfrist in der Quarantänestation zu sitzen? Von den Kosten für diese wollen wir gar nicht reden, das muss man sich leisten können.
Und einen Hund ohne Einvertsändnis des Besitzers mitzunehmen, das ist eine ganz andere Sache. Darf man meine Hunde auch einfach so mitnehmen, nur weil wir VPG machen?
LG
das Schnauzermädel
Ich finde die Kommentare hier unter aller S :zensur:
Nicht jeder das Geld den Hund noch 3 Wochen in Quarantäne sitzen zu lassen. Davon ganz zu schweigen, dass auch nicht jeder daheim Zeit, Platz und Geld für einen (weiteren) Hund hätte. Soll man ihn in Ibiza von der Strasse holen um ihn hier ins TH zu setzen? Ich könnte echt platzen. Da hat sich jemand Gedanken gemacht, hat den Hund ins Herz geschlossen und sich bemüht den Besitzer ausfindig zu machen, möchte hier darüber berichten und bekommt jetzt unterstellt Tierliebe zu "heucheln" weil sie den Hund nicht sofort gestohlen hat um ihn daheim ein besseres Leben zu bieten?! :irre: