Also eine Rechtschutzvers. habe ich nicht.
Ich werd nun den Anruf heute noch abwarten. Die Kosten dafür übernimmt ja die Orga.
Der Verstoß ist ja, dass ich ein Tier in einem zu kleinen Transportkasten transportiert hab.
Wenn ich den Anhörungsbogen innerhalb einer Woche nicht zurückschicke, ist ein (weiteres) Bußgeld fällig.
NEIN. Es steht zwar so drin, es geht aber nur darum, dass man verpflichtet ist, Angaben zur Person zu machen. Da die Behörde diese aber schon hat (sonst hätte sie dich ja nicht anschreiben können) musst du den Anhörungsbogen nicht zurücksenden. Und schon gar keine Angaben zur Sache machen. Der Anhörungsbogen ist nur dazu da, dir Gehör zu verschaffen. Mehr nicht. Warte erst einmal ab. Der Rahmen des Bußgeldes geht bis zu diesem Betrag. Aber keine Panik, das wird es natürlich nicht werden. Ich schicke dir eine PN.
25.000€ .. da wird mir ja grad schlecht... :/
PN kann ich keine schreiben :/