Zitat
Bitte wende dich an das Veterinäramt und schildere die Zustände. Was du für den Welpen aber tun kannst ist folgendes: Melde die Zustände dem Veterinäramt und sage deutlich, daß du den einen Welpen gerne nehmen würdest, sollten die Hunde der "Züchterin" beschlagnahmt werden. Hinterlasse dann dort deine Adresse und Telefonnummer. Dagegen den Welpen zu nehmen wenn dieser beschlagnahmt wurde, spricht nichts. Denn dann verdient die "Züchterin" kein Geld mehr damit und du unterstützt ihr Verhalten somit nicht.
Aber informiere dich vorher bitte noch einmal genau darüber was für Folgen eine schlechte Aufzucht von Welpen haben kann, damit du weißt worauf du dich einlässt, solltest du den Welpen aus der Beschlagnahme nehmen.LG
Franziska mit Till
Super beschrieben und genauso solltest du es auch machen!!!
Danke Franzi :)
ZitatWie wäre es wenn du nachdem der kleine Welpe bei dir ist versuchen würdest der Frau das Handwerk zu legen?
Aber dadurch macht die TS sich doch eben selber auch strafbar, oder nicht?
Die Abgabe vor 8 Wochen ist VERBOTEN. Da würde auch ein "unwissender" Käufer nicht vor Strafe geschützt sein.