Ich muss jetzt mal was vielleicht doofes fragen.
Reicht es denn tatsächlich aus, jemandem eine email zu schicken mit ner Rechnung?
Muss dies denn nicht schriftlich erfolgen, möglichst sogar per Einschreiben, dass derjenige einen Nachweis hat, dass der "Schuldner" die Rechnung überhaupt bekommen hat?
Ich würde das auch einfach ignorieren - aber wirklich ignorieren, absolut keine Antwort darauf, weil die damit ja dann doch nen Nachweis hätten, dass du die Rechnung gekriegt hast.
Ich würde doch meinen die sind in der Pflicht dir nachzuweisen, dass du einen "Vertrag" mit denen abgeschlossen hast. Und das wird denen zuviel Aufwand sein.