Hallo Ocarina,
ja ja, der gefährliche Kampf-Benny, der sich noch nicht mal mit Bora und Bonny ins Wasser traut und den beiden Weibern gegenüber eh eher den kürzeren zog. Soooo ein gefährlicher Kampfhund.
Ich habe hier das Merkblatt zu Tierhaltung in der Mietwohnung vom Mieterbund in Erfurt liegen.
Dort wird zwischen 5 Fällen unterschieden:
1. Der Mietvertrag erlaubt die Tierhaltung generell
2. ... verbietet die Tierhaltung generell
3. ... verlang dieZustimmung des Vermieters zur Tierhaltung
Gründe gegen die Zustimmung kann z.B. die Allergie des Nachbars sein (hoffen wir, daß dem bei Dir nicht so ist!) Wenn allerdings schon Hunde oder Katzen im Haus wohnen, dann kann der Vermieter DIR DEINEN Hund nicht verbieten (denn die Allergie des Nachbarn wäre dann wohl schon vorher deutlich geworden). Zustimmung zur Tierhaltung kann der Vermieter auch dadurch ausdrücken, daß er sie über längere Zeit (wie lange ist 'länger'?) stillschweigend duldet.
4. Im Mietvertrag steht "Der Vermieter kann seine Zustimmung zur Tierhaltung jederzeit widerrufen."
Auch hier braucht es triftige Gründe. Ist das Tier friedlich und ruhig, liegt kein Grund vor. Für ein Verbot reicht es nicht aus, wenn der Hund gelegentlich bellt. Anders ist es bei Verunreinigung des Treppenhauses oder wenn der Hund fremde Wohnungen eindringt oder eine andauernde Lärmbelästigung vorliegt.
5. Im Mietvertrag steht nichts zur Tierhaltung.
In diesem Fall muß der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden.
Zwei Urteile zur Tierhaltung sind auf dem Blatt noch aufgeführt:
1. Hält der Mieter verbotenerweise einen Hund, darf ihm der Vermieter deshalb allein nicht kündigen; er müßte auf Unterlassung klagen. (LG Berlin 1980)
2. Kündigen darf der Vermieter jedoch dann, wenn der Hund erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er vom Vermieter dazu aufgefordert wurde (LG Berlin 1995).
Beruhig Dich also erstmal wieder, atme tief durch und überlege, was Dein Vermieter in der Hand hat (rechtlich):
Du hast einen Mietvertrag, den beide Parteien unterschrieben haben. Wie Du sagst ist dort die Haltung von Hunden ausdrücklich erlaubt, solange es sich nicht um einen gelisteten Hund handelt. Du hast vom Ordnungsamt den Schein, der Dir bestätigt, daß Benny kein Listenhund ist, also steht im Mietvertrag ausdrücklich, daß die Haltung von Benny erlaubt ist. Du hast unterschrieben, der Vermieter hat unterschrieben - alles im grünen Bereich. (nach meinem Rechtsempfinden...)
Mein Tipp: Wenn Du ca. 70 Euro im Jahr übrig hast, dann tritt dem Mieterverein Erfurt bei (Hirschlachufer 83a, kannst auch vorher mal anrufen: 0361-59805-0, die sind total nett!!!). Jahresbeitrag wie gesagt 72 Euro (inkl. Rechtsschutz, 52 Euro ohne Rechtsschutz), mindestens zwei Jahre mußt Du drinbleiben, es kostet eine geringe Aufnahmegebühr (7 Euro, bzw. 15, wenn Du keine Einzugsermächtigung erteilst). Damit hast Du kostenlose Antwaltsberatung in allen Mietfragen. Wenn es vor Gericht geht, und Du die Rechtsschutzversicherung in Bezug auf Mietfragen mit abgeschlossen hast, dann wird Dir auch gegen eine Selbstbeteiligung eine Menge Hilfe geleistet. Wenn Du über diesen Punkt mehr wissen willst, dann kannst Du mich per PN auch nochmal anschreiben, habe das Merkblatt hier zuhause liegen. Wichtig noch: Der Rechtsschutz greift erst 3 Monate nach Eintritt in den Mieterschutzbund! (Also so lange wie normalerweise die Kündigungsfrist ist.)
Sprich mit der Nachbarin, frag sie, was sie an dem Hund stört, ob er bellt, sie bedroht. Das scheint ja bei Dir nicht der Fall zu sein.
Liebe Grüße!