Beiträge von Sacco

    Ich kann das ja nur so erzäheln, wie sie mir es erzählt hat und wie ich es von ein paar spaziergängen her kenne.

    Also die "Erschreckten" haben wohl keine Angst vor Hunden und sie hat den Hund auch bekannt gemacht. Die Leute sehen sie ja auch öfter mit dem Hund dort.

    Es geht wohl wirklich nur um das bellen von dem Hund. Das es angeblich ständig wäre und zu laut. Und man sich dadurch ja erschrecken würde. Weil man nicht damit rechnet, dass der Hund bellt.

    Es gibt dort kein Hundeverbot und auch keinen Leinenzwang.

    Der Bewohner will sie beim Ordnungsamt anzeigen, wenn der Hund nicht aufhört zu bellen.

    Und sie fragte mich was das OA da machen kann und ob die da überhaupt was machen können? Da der Hund den ganzen Spaziergang über ca 6 bis maximal 10 Minuten bellt. Also verteilt auf die ganzen 1 1/2 Stunden.

    Das wird sie jetzt auch machen. Sie fäng erst später an zu spielen. Nur beim plantschen wenn es so heiß ist bellt er auch manchmal und es gibt nur 2 Möglichkeiten zum baden lassen. und die sind bei in der nähe von dem Anfang.

    Lg
    Sacco

    Einer Bekannten von uns ist folgendes passiert.

    Sie geht mit ihrem Hund immer an einem See spazieren. Dafür muss sie durch eine Straße in der eine Wohnanlage für ältere Leute steht.

    Die Wohnanlage ist ungefähr 1 km Luftlinie von dem See entfernt.

    Sie geht immer komplett um den See und fängt schon am anfang mit dem Hund das Spielen an. Der Hund bellt öfter mal beim spielen aber nicht ununterbrochen. Sondern zwischen durch öfter mal.

    Letzte Woche wurde sie von einem Bewohner der Wohnanlage angesprochen. Sie solle doch wo anders mit dem Hund gehen, da der immer bellt und so laut ist. Er und ein paar andere würden sich öfters erschrecken wenn sie mit dem Hund spielt und der dabei bellt.

    Nicht nur wenn die am See sitzen sondern auch wenn sie in ihrer Wohnanlage oder vorm Eingang sitzten. Warum die sich am dem See erschrecken kann sie sich nicht erklären. Da die Leute sie immer sehen wenn sie mit ihrem Hund da vorbei geht. Die Bänke stehen direkt am Anfang von dem See. Wo sie ihre Runde anfängt.

    Und in der Wohnanlage oder vor Wohnanlage kann sie sich auch nicht erklären, da es ca. 1 km Luftlinie ist und man den Hund da nicht mehr hören sollte und wenn doch dann eigentlich so das man sich nicht erschrecken sollte.

    Sonst müssten die sich auch erschrecken wenn die Hunde von direkt Gegenüber im Garten bellen oder in der Wohnung. Die hört sie auch öfter wenn sie da vorbei geht.

    Nun haben wir uns überlegt was das Ordnungsamt da machen kann. Sie wohnt da ja nicht. Sie geht da nur 3 mal am Tag spazieren und der Hund bellt auch nicht eine halbe Stunde am Stück.

    Wisst ihr ob da das Ordnungsamt da was machen kann und wenn ja was?

    Lg
    Sacco

    Alleine der Schnitt kann es auch nicht sein.

    Unsere wurde mal unter der Narkose nur genäht und die Op Versicherung hat es ohne Probelme übernommen.

    Wir haben die vor knapp 2 Jahren abgeschlossen und dort wurde uns gesagt alles was unter Narkose gemacht wird, wird bezahlt.


    Lg
    Sacco

    Also unsere darf mit ins Bett und auch auf das Sofa. Auf dem Sofa hat sie eine Decke liegen auf die sie dann darf.

    Sie ist mittelgroß und am anfang braucht sie im Bett auch nur wenig platz. Aber nachts macht sie sich dann zum teil so groß das sie die hälfte hat. Wenn man sich dann dreht steht sie auf und sucht sich einen neuen platz im Bett.

    Lg
    Sacco

    Am besten den Arzt oder die Klinik fragen.

    Wir mussten bis jetzt immer in Vorleistung gehen. Ich weiß nicht wie das bei höhren Beträgen aussieht. Ob die bei einer Op ab 1500 oder 2000 Euro anders machen.

    Wir haben die Op Versicherung angeschrieben die Rechnung beigelegt und hatten dann innerhalb von 3 Tagen das Geld auf dem Konto. Es sei denn es ist ein We zwischen. Also wenn man den Brief erst Fr. oder Sa. wegschickt.

    Wie schnell das bei der Uelzener geht weiß ich nicht, da wir bei der Agila sind.

    Lg
    Sacco

    Es kann gut sein das wir mit unseren Hunden immer Glück hatten und mit den Hunden in unserem Umfeld.

    Wir haben unsere Hunde durch positive Bestärkung und ignorieren des Fehlverhaltens gut erzogen bekommen. Kann ja sein das es für manche eine falsche Erziehung ist aber bei uns hat es sehr gut geklappt. Und wir kommen gut ohne "körperliche Ansagen" aus. Meiner Meinung nach erfordert das aber auch mehr Zeit.

    Es gibt verschiedene Wege der Erziehung. Bei denen einen klappt das bei den anderen was anderes.

    Ich kenne Hunde die waren Problemhunde und die konnte man auch ohne "körperliche Ansage" zu normalen verträglichen Hunden machen. Im Gegenteil wurde es bei denen durch "körperliche Ansagen" nur noch schlimmer.

    Unsere hat kein Halsband sondern nur ein Geschirr. Da wurden wir auch schon oft drauf angesprochen. Von wegen " Wie wollt ihr sie denn ohne Halsband korrigieren und zurechtweisen?". Ich weiß nicht aber das brauchen wir nicht. In normalen Situationen reicht ein "ähäh", in anderen Situationen ein Nein.

    Lg
    Sacco

    Die eigenen Versicherung anrufen und den Fall schildern. Die wird dann einem schon sagen können ob und was sie machen können als Versicherung.

    Also ich sehe in so einem Fall auch wenig Chancen.

    Da der HH vom gebissenen Hund beweisen muss, dass es der Hund war. Und das kann man nicht mit einem Foto und einer Ta Rechnung vom Tag.

    Man kann natürlich erst mal versuchen mit dem anderen HH zu reden wenn man ihn noch mal treffen sollte.

    Anwalt lohnt sich nicht. Da der HH vom gebissenen Hund keine Daten von dem anderen hat. Und wenn es sich um 50 Euro handelt sind die Anwaltskosten höher. Und der Gegener muss die eigenen Anwaltskosten nur bei einem verlorenen Rechtsstreit übernehmen. Also den Schritt sollte man sich überlegen.

    Lg
    Sacco

    Hast du bei der Frau was erreicht?

    Ich befürchte nur das du auf deinen Kosten sitzen bleiben wirst, wenn du keine Zeugen hast und sie sich querstellt.

    Du hast doch gesagt sie hätte sich mit jemanden unterhalten, vielleicht kannst du den Fragen. Es sei denn der jemand ist mit der Frau befreundet und bestätigt ihre Aussage.

    Anzeigen kannst du sie ja beim Ordnungsamt. Nur wenn du keine Zeugen hast das es ihr Hund war und der frei lief glaube ich weniger das es was bringt.

    Im Allgemeinen ist es so, dass der HH oder Versicherung von dem beißenden Hund bezahlen muss. Es sei denn beide Hunde haben Verletzungen dann zahlen beide Versicherungen den Schaden von dem anderen.

    Bei Leinenzwang zahlt die Versicherung von dem freilaufenden Hund, wenn er gebissen hat. Wurde ein freilaufender Hund von einem angeleinten gebissen ( so was soll es geben) dann zahlt meistens die eine Versicherung den größten Teil und dem anderen wird eine kleine mitschuld gegeben.

    So kenn ich das jedenfalls. Bzw es wurde mir so mal von mehrern Versicherungsleuten erklärt.

    Lg
    Sacco

    Ich finde schon das es einen Unterschied gibt.

    Du gehst mit ihm raus. Oder lässt du ihn nur mal kurz 10 Minuten in den Garten?

    Der Hund kommt nur 2 bis 3 mal für ungefähr 10 Minuten raus in den Garten. Hat keinen anderen Kontakt mit Hunden.

    Ich denke auch mal Küche, Flur und Büro sind bei dir Größer als 0,5 qm.

    Lg
    Sacco

    Wir haben den Hundetrainer mal kennengelernt und uns mit ihm unterhalten.

    Er meinte zu uns er schlägt das jedem Kunden vor der Probleme mit seinem Hund hat. Und die sollen das genauso machen. Er würde seinen Kunden nur zusätzlich noch raten jeden Tag ein zwei einheiten mit dem Hund zu üben.

    Lg
    Sacco