Für mich ist es ein großer Unterschied ob der Hund das erste mal abhaut und dann an die Leine kommt, man besser Aufpasst und ein AJT macht oder der Hund schon mehrfach abgehauen ist und man erst etwas ändert, wenn was passiert ist.
Ich würde behaupten, wenn dass der Halterin zum ersten mal passiert wäre ( mit dem abhauen, jagen usw.) und sie sofort ab da den Hund gesichert hätte vielleicht noch ATJ gemacht hätte, umsichtiger gewesen wäre usw. Hätte hier auch keiner großartig etwas gesagt.
Wenn die Halterin einsichtig ist, den Hund sichert und an dem Problem arbeitet, dann finde ich nicht das vom Amt her ein Leinenzwang auferlegt werden muss bzw überhaupt reagiert werden muss. Und so wie sich das anhört ist sie ja einsichtig und sichert ihn.An dem Problem muss sie ja nicht arbeiten, ich hab jetzt nicht gelesen ob sie das macht oder möchte, es wäre nur für den Hund schön.
Ich würde immer davon ausgehen das mein Hund auch andere Tiere jagen würde, auch wenn er bis dahin vielleicht nur Biber/Eichhörnchen/ Vögel usw. gejagt hat.
LG
Sacco