Huhu!
Ich weiß nicht, seit wann das in NRW so geregelt ist, habe aber in diesem Sommer nachgefragt und so wurde es mir gesagt. Ich hatte extra beide Hunde mit, damit das Personal einen Eindruck bekommt. Schwierigkeiten hatte ich dann in Düsseldorf, wo ich zwar mit meiner Bahnfahrkarte fahren durfte, aber für die Hunde nachlösen musste. Der gute Mann wollte mir erst was von "Fahren ohne gültigen Fahrausweis" erzählen, hat aber sofort eingesehen, dass ich das nicht wissen konnte, wg der Info von der Bahn. War dann also auch kein Problem.
Üb rigens, weiß jemand was aus der Klage der Hundehalterin gegen die Bahn geworden ist?
Zur Info: Die gute Frau hat geklagt, weil sie - zurecht, wie ich finde - der Meinung ist, wenn sie schon für ihre zwei Hunde (vom Format her etwa wie Weimaraner) den Kinderpreis zahlen muß, dann will sie auch einen Platz reservieren können, damit die Hunde einen Sitz haben UNTER dem sie in Ruhe liegen können. Außerdem will sie eine Bahncard für die Hunde. Sie fährt jeden o. jedes zweite WE wirklich weit. Die Bahn hat gesagt, das ginge nicht, weil der Hund würde dann ja auch die Infopost bekommen, das wäre ein zu großer organisatorischer Aufwand.