Hi,
ich würde ebenfalls nichts zahlen, im schlechtesten Fall wird das als Schuldanerkenntnis gewertet. Persönlich würde ich den Fall schildern, wie er war, im Zweifel zum Anwalt gehen und abwarten.
Allerdings ist eine Sache wirklich unglücklich: Wenn Du es nicht schaffst, so einen Terrorzwerg abzuwehren, Deinen Hund ebenso abzuleinen und die Sache einfach laufen zu lassen. Dein Hund sollte nichts diesbezüglich regeln dürfen, das kann RICHTIG Ärger geben, Hundeschulbesuch hin oder her.
Wäre Dein Hund angeleint gewesen und der andere freilaufend, hätte es gar keine zwei Meinungen über die Schuldfrage gegeben. Trotz Molosser und somit "bösem Kampfhund"
Ich würde für so einen Fall ebenfalls üben, meinen eigenen Hund abzusetzen, anzubinden und somit den Terrorhund in Ruhe einsammeln und sichern oder eben gelassener, aber deutlicher abwehren zu können.
LG von Julie