Ja das Alter....
Darf ein so junger Hund überhaupt aus dem Ausland zu Euch kommen?
Die Tollwutimpfung muss doch mindestens 30 (?) Tage alt sein.
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gestattet Österreich das Verbringen von Hunden,
Katzen und Frettchen, die jünger als 12 Wochen alt sind, sofern:
jedes Tier mittels Mikrochip gekennzeichnet ist,
für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird,
das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde,
vom Tierbesitzer (dem das Tier gehört bzw. der das Tier in einem anderen EU-Land
gekauft hat ) mit einer Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung) welche mitzuführen ist, bestätigt wird,
dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist,
ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können,
in Kontakt gekommen zu sein. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben
--> erfüllen wir alle diese Punkte- sollte also kein Problem sein