bitte bitte lass Dir von frogundsirus helfen, wenn sie (oder er ) vom Fach ist, brauchst Du vielleicht auch keine Rechtschutzversichung.
Das was frogundsirus meint, ist genau das, was ich am Anfang gesagt habe, doktere da nicht soviel selbst dran rum. Wenn da was vom Anwalt kommt, macht das einen ganz anderen Eindruck.
Du kannst erstmal Widerspruch einlegen lassen gegen Deinen Bußgeldbescheid, lass Dich nicht so verrücktmachen von den Blödmännern vom Amt.
Lass Dich nicht von der Orga schwammig vertrösten, sonst versäumst Du noch die Widerspruchsfrist, weil Du Dich auf deren Aussagen verlässt.
Ich bin eher der Typ, Flucht nach vorn und Nägel mit Köpfen.
lg Andrea