Die 45 Minuten kommen aus dem Arbeitszeitgesetz - da kann kein Arbeitgeber etwas dran ändern.
Zitat§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
Doch, wenn die tägliche Arbeitszeit nicht über 9h liegt, was in diesem Fall ja so zu sein scheint.